Ist eine Anzahlung vertragsbindend?
Vor etwa 1,5 Jahren wollte ich einen Sattel anfertigen lassen. Zur Beschleunigung des Vorgangs habe eine Anzahlung in Höhe von rd 1000,- geleistet (per Quittung nachweisbar), aber nie den schriftlichen Produktions/-Kaufauftrag unterschrieben an das Unternehmen geschickt. Aufgrund von Krankheit meines Pferdes hatte ich 2 Wochen später mit dem Unternehmen telefoniert, und wir hatten uns darauf geeinigt, dass wir den Vertrag und die Produktion zunächst aussetzen, bis ich mich wieder melde und weiß, ob ich den Sattel weiterhin benötige. Die konkrete Ausstattung des Sattels hatte ich bis dahin auch zurückgestellt bzw offengelassen.
Als ich kürzlich bei dem Unternehmnen anrief, hieß es, dass der Sattel aufgrund eines Missverständnisses bereits produziert worden sei. In der produzierten Ausstattung möchte ich den Sattel aber nicht mehr haben.
Jetzt meine Frage: Ist die alleinige Tatsache der Anzahlung bereits vertragsbindend, obwohl ich den eigentlichen Auftrag nie schriftlich bestätigt habe? Welchen Anspruch auf Rückerstattung meiner Anzahlung hätte ich im Fall einer Stornierung? Laut AGBs steht: Bei Rücktritt ab dem 5. Monat nach Auftragserteilung werden 80 % des vereinbarten Vergütungsbetrages zur Zahlung fällig.
Gelte diese Fristen auch, wenn es keine schriftliche Auftragsbestätigung gibt?
Herzlichen Dank im Voraus!
6 Antworten
diese Frage würde ich an Deiner Stelle bei der Verbraucherzentrale klären. Ruf dort einmal an und lass Dir einen Termin geben, dann weisst Du garantiert wie Du Dich weiter verhalten sollst. Vor allenDingen nicht mehr telefonisch mit dem Unternehmen verhandeln, nur noch in schriftlicher Form. die Telefonnummer der Verbraucherzentrale für Deinen Wohnort bekommst Du, wenn Du Deinen Wohnort und Verbraucherzentrale googelst.
Das ist eine gute Idee, danke!
Es ist definitiv ein (mündlicher) Vertrag geschlossen worden. Wenn Du nicht beweisen kannst, dass ein Produktionsstopp vereinbart war, dann hast Du schlechte Karten...
Die dient ja nur der "Qualitätssicherung".
Sprich: Ich schreibe Dir, das ich von Dir den Auftrag habe, einen braunen Sattel, extrabreit, für einen Haflinger zu fertigen. Liefertermin ist der...
Damit weißt Du, das ich Deine Wünsche verstanden habe und Du, wann Du das Objekt Deiner Begierde bekommst.
Aber Du wirst in keinem Gesetz das Wort wiederfinden (schlagt mich wenn ich falsch liege^^).
Hallo,
ein Vertrag besteht aus 2 übereinstimmenden Willenserklärungen. Eine Partei bietet an, die andere nimmt das Angebot an. Ihr habt also einen Vertrag geschlossen, dass ein Sattel hergestellt und geliefert werden soll. Der Sattel wurde angezahlt, was beweist, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nun muss man sehen, wie sich das mit dem Rücktritt vom Vertrag verhält. Diesen kann man schwer nachweisen, da dieses fernmündlich stattgefunden hat und genauso wird es sich schwer nachweisen lassen, dass der Hersteller gesagt hat, dass wegen eines Fehlers der Sattel schon produziert wurde. In jedem Fall kann der Auftragnehmer einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung durchsetzen, selbst wenn der Sattel noch nicht produziert gewesen wäre, denn ihm ist ja ein Schaden entstanden. Die Klausel, mit den 80% bezieht sich auf den gesamten Preis und nicht nur auf deine Anzahlung. Suche dir mal deine Einzelgesprächsnachweise, vielleicht kannst Du den Anruf zum Lieferanten dadurch belegen. ( Noch was, wenn man sich Telefonnotizen regelmäßig macht, also wann, mit wem, Uhrzeit,über was gesprochen, dann sind die gerichtsverwertbar und werden anerkannt.)
Danke für die guten Tipps!
Eigentlich müßten die für das Mißverständnis gerade stehn..Welche Ausführungen haben sie den benutzt,und wie kamen sie darauf,dass diese an deinen angezahlten Sattel sollten??Darauf kannst du pochen,und an das Telefonat über das Aussetzen erinnern... Ich mein,wenn du das letzte Telefonat außer acht läßt und anrufst,um deinen ausgesetzten Vertrag wieder in kraft treten zulassen,was wolln sie dann machen???
Wenn "eine feinedame" eine Auftrag erteilt und dafür eine Anzahlung macht von 1000Euro, würde ich dies als verbindlich ansehen. Eine Absage oder Änderung wäre Schriftlich besser gewesen. Du könntest versuchen ein Kompromis zu finden. Die Firma versucht es weiter zu verkaufen...
Ja, da bin ich grad dran...
Ok, aber wenn eine mündliche Absprache bindend ist, wozu gibt es dann noch eine schriftliche Auftragsbestätigung?