Urinieren gegen Hauswand?

4 Antworten

Nun die Frage, was wird mich das Kosten?

Es könnte billiger werden, wenn man dir ein Verwarnungsgeld anbieten würde. Damit zahlst du nur für deinen Verstoß und weitere Verwaltungsgebühren bleiben dir erspart. Auf eine Verwarnung hast du aber keinen Anspruch und so wie es hier aussieht, ist auch keine beabsichtigt, sonst hätte man dir gleich mit der Anhörung ein Verwarnungsgeld in bestimmter Höhe angeboten.

Da du deine begangene Ordnungswidrigkeit wohl schlecht leugnen kannst, wirst du nun um einen Bußgeldbescheid nicht mehr herumkommen. Falls du auch aus Hessen bist, wird deine Gemeinde sicherlich eine sogenannte Gefahrenabwehrverodnung haben, nach der u.a. auch die öffentliche Verrichtung der Notdurft auf öffentlichen Wegen verboten werden kann. Verstöße gegen derartige Verbote können nach § 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro zur Folge haben. Die genaue Höhe liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Fürs Wildpinkeln würde ich ein Bußgeld zwischen 10 und 40 Euro für angemessen halten, dazu kommen aber noch die Kosten des Verfahrens von 28,50 Euro, die bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld nicht fällig werden.

aber kommen da noch mehr Kosten, da gegen die Hauswand uriniert habe?

Die Stadt interessiert ja in erster Linie die Reinhaltung der öffentlichen Wege, hier wohl der Gehweg, und nur deswegen kannst du mit einer Geldbuße belegt werden.

Eine angepinkelte Hauswand ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem Hausbesitzer und dir. Ist er der Meinung, du hättest mit deinem Urin seine Fassade so verschmutzt, dass er sie reinigen lassen muss, könnte er dir die Kosten dafür in Rechnung stellen, also Schadensersatz verlangen. Ich glaube aber nicht, dass sich jemand deshalb die Mühe macht. In den meisten Fällen tut es ja auch ein Wasserschlauch.

Der Brief ist kein Bescheid sondern eine "Anhörung im Bußgeldverfahren". Sollte ich mich nicht dazu äußern erfolgt ein Bescheid. Der Beamter hat noch extra in Fettschrift geschrieben: "Falls Sie sich äußern, werde ich aufgrund Ihrer Angaben entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Antwort ein Bußgeldbescheid erlassen wird."

Solange der Besitzer der Wand keine Anzeige erstattet, sollte das mit dieser Geldbuße klar gehen. Hab aber noch nie mitbekommen, dass da noch was hinterhergekommen wäre.

hat dir der polizist nicht gleich was in die hand gedrückt? normalerweise bitten die einen da gleich zur kasse

Jack2014 
Beitragsersteller
 18.10.2014, 15:54

Nein, nur Personalien aufgenommen. Ich habe jetzt ein Bescheid erhalten und soll mich dazu äußern.

gossipgirl01  18.10.2014, 15:56
@Jack2014

und in dem bescheid steht kein betrag? ich glaub kaum, dass gegen die hauswand pinkeln mehr kostet, denn denen entstehen ja dadurch keine extrakosten, da es beim nächsten regen wieder weg ist.