Mehrfacher Verstoß gegen Mietvertrag, kann Kündigung folgen
Hallo, wir vermieten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Mietvertrag besagt, dass es verboten ist, im Haus/ in der Wohnung Wäsche zu trocknen (Leine oder Ablufttrockner), da folgen wie Schimmel etc nicht ausgeschlossen sind und wir einen eigenen Wäschegarten mit genügend Platz für jeden Mieter sowie einen eigenen Trockenraum zur freien Verfügung haben. Nun haben wir einen Mieter (Hartz 4,) mehrfach darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen ist oder er einen anderen trockner verwenden solle, sihe Regelung im Mietvertrag. Der Trockner verschwand aus der Abstellkammer im zugigen Treppenhaus. Heute stellte sich heraus, dass der Mieter den ganzen Winter über seine Wäsche mit dem besagten Ablufttrockner (Schlauch aus Fenster -> Vereisung der Hauswand... -> Schäden) in seiner Wohnung getrocknet hat, was bis heute nur Vermutung ohne Nachweis war. Nun droht ihm eine fristlose Kündigung. Meine Frage ist, ob wir damit im Recht wären, da es offensichtlich ist, dass wir weitere mögliche Schäden auf unsere Kosten beseitigen müssen, wir ihn mehrfach auf Unterlassen hingewiesen haben und es so im Mietvertrag geregelt ist, welchen er ja unterschrieben hat.
Vielen Dank für alle Antworten
8 Antworten
Die Wohnung ist ein hohes Gut. Für eine fristlose Kündigung bedarf es schon massiver Gründe und Vertragsverletzungen, die weit über das hinaus gehen, was Du Deinem Mieter vorwirfst. Wehrt er sich gegen die fristlose Kündigung und läßt es auf einen Gerichtsprozess ankommen (Er bekommt Prozesskostenhilfe!), wird der Richter abwägen, was schützenswerter ist: Deine durch einen Ablufttrockner zwischendurch vereiste Fassade oder der Erhalt der Wohnung für den Mieter. Ich wette, Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Vereiste Fassade als Schaden? Die Abluft kommt in der Regel sehr warm aus dem Schlauch und da muss es draussen schon sehr kalt sein, dass die Fassade z. B. an einer Stelle durch Vereisung so stark beschädigt wird, dass man überhaupt von einem Schaden sprechen kann. Wann war es in diesem Winter mal so kalt?
Wie ist es, wenn draussen z. B. hohe Luftfeuchtigkeit ist oder es regnet stark an das Haus und dann kommt ein strenger Frost? Gehen dann auch reihenweise die Häuser bzw. Fassaden kaputt? Das ist einfach unglaubwürdig.
Aber dennoch: Ist nachweislich ein Schaden entstanden, dessen Beseitigung eine Summe x kostet, habt ihr natürlich Anspruch auf Schadensersatz. Mehr aber auch nicht.
Hallo, wir vermieten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Der Mietvertrag besagt, dass es verboten ist, im Haus/ in der Wohnung Wäsche zu trocknen (Leine oder Ablufttrockner), da folgen wie Schimmel etc nicht ausgeschlossen sind und wir einen eigenen Wäschegarten mit genügend Platz für jeden Mieter sowie einen eigenen Trockenraum zur freien Verfügung haben.
Das könnt Ihr nicht verbieten, so eine Klausel ist unwirksam.
Nun droht ihm eine fristlose Kündigung. Meine Frage ist, ob wir damit im Recht wären
Ihr würdet einen Prozess verlieren.
dass wir weitere mögliche Schäden auf unsere Kosten beseitigen müssen
Sollten Schäden entstanden sein, könnt ihr verlangen, dass diese vom behoben werden oder er dafür aufkommt.
Ihr solltet Haus & Grund beitreten:
Ein Vermieter hat nicht das Recht, es einem Mieter zu verbieten, Wäsche in der Wohnung zu trocknen. Die Mieter dürfen auch dann Wäsche in der Mietwohnung aufhängen, wenn das laut Hausordnung nur im Trocken-Keller des Hauses erlaubt ist.
(Landgericht Düsseldorf, 21 T 38/08)
Ist jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden, das der Mieter die vorhandene Waschküche zu benutzen hat, dann muss er seine Waschmaschine in der Waschküche installieren.
(AG Solingen WM 82, 142)
Gehört zum Haus eine Waschküche, darf der Mieter sie auch dann benutzen, wenn im Mietvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung hierüber enthalten ist. Um Überschneidungen zu vermeiden, sollte man in der Hausordnung die einzelnen Benutzungszeiten regeln. An seinem Waschtag hat der Mieter das Recht auf alleinige Benutzung der Waschküche. Der Mieter darf diese sogar abschließen. Ist dies nicht möglich, darf die Miete um 10% gekürzt werden.
(AG Kassel 451 C 3313/95 )
Nun droht ihm eine fristlose Kündigung.
Fristlose Kündigung weil der Mieter Wäsche in der Wohnung getrocknet hat?
Sorry, aber da habt Ihr ganz schlechte Karten.
Der Mietvertrag besagt, dass es verboten ist, im Haus/ in der Wohnung Wäsche zu trocknen (Leine oder Ablufttrockner),
Sagen wir mal so: Ich behaupte einfach mal, dass dieser Passus im Mietvertrag ungültig ist. Ein Kondenstrockner z.B. verursacht keine wesentlich höhere Luftfeuchtigkeit, auch einen kleinen Wäscheständer kann mir niemand verbieten.
Mit den Schäden an der Hauswand hat der Mieter aber tatsächlich ein Problem. Im Zweifelsfall müsst ihr es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Oder ihr konsultiert vorher einen Anwalt.
Das nicht, nein. Jedoch stehen für mehrere Tromeln Wäsche am Tag die Trockenräume und Wäschegärten zur Verfügung.