Wo reiche Ich gegen miserable Kita-Einrichtungen eine Beschwerde ein?
Ich war bis vor kurzem in einer Kita- Einrichtung in Frankfurt am Main als Praktikantin und durfte mich in meiner Zeit dort von den miserablen Zuständen überzeugen!
Die Dinge, die mir mit gesundem Menschenverstand aufgefallen sind, schrieb ich mir sofort auf und auch einige Erzieher und leute vom Fach waren über die Zustände geschockt, aber nicht sonderlich überrascht.
Nun stellt sich mir die Frage, wo ich mich EFFEKTIV über miserable Kitas bzw. inkompetente "Erzieher" beschweren kann?!
8 Antworten
Wenn es eine kirchliche Kita ist beim Träger. Wenn es eine von der Stadt oder Gemeinde geführte Kita ist dort direkt.
EFFEKTIV beschweren?
So etwas gibt es in Deutschland? Als Praktikantin würde ich dem Träger (öffentlich, kirchlich, privat - kommt auf die KITA drauf an) einen brief schreiben.... und dann, dann kannst du dafür kämpfen.
Dein Ziel ist mal vermutlich Änderungen, doch wenn man sich beschwert, sollte man dafür auch einstehen und sich nicht nur beschweren, was machst du also, wenn du dich beschwert hast? natürlich sind Reklamationen und Beschwerden notwendig, doch was machst du dann?
stadtverwaltung.
hallo liebe EATsukoB,
Ich vertrete gerade eine Familie und die richtige Stelle beispielsweise in Bremen wäre:
Die Senatorin für Kinder und Bildung
-Landesjugendamt -
Referatsleitung
... Sie schrieben:
"schrieb ich mir sofort auf und auch einige Erzieher und leute vom Fach waren über die Zustände geschockt, aber nicht sonderlich überrascht"
Könnten Sie mir Ihre Beschwerde bzw. den Sachverhalt eventuell ohne Namen oder Adressen an problemlos@live.de mailen? Einfach das, was die Erzieher zwar schockiert aber nicht sonderlich überrascht ! Das ist ein Widerspruch in sich
Beste Grüße
Schön, dass ich diese Nachricht nun tatsächich mal sehen kann, bis jetzt war mir dies nicht möglich.
Ich melde mich gerne bei Ihnen ich bin nämlich sowieso gerade dabei eine Initiative zu starten, die Eltern und Interessenten die Möglichkeit gibt sich im Bereich der Erziehung weitreichend zu informieren!
Beim Träger