Bußgeldforderung aus Köln für Italienische Behörden?
hallo,
Habe gerade 3 solche Briefe bekommen und soll jetzt 1.200 Euro an irgendeine Kölner Firma zahlen für Verkehrsvergehen in Italien (3x falschparken weil ich meinen 90 jahre alten Opa zum Blutabnehmen fahren musste und er nicht mehr laufen konnte).
Ich habe vor einem halben Jahr oderso schon Briefe bekommen, die kamen mir aber ehrlich gesagt nicht legitim vor. Man sollte innerhalb weniger tage zahlen damit es nicht teurer wird und als ich den absender gegooglet hab kam nichts heraus. Ausserdem gab es keinen Strafzettel direkt vor Ort sondern einfach nur den Brief, da kann ja jeder immer sagen ich hab dich da und da gesehen du hast falsch geparkt, überweis mir 3x400 euro..
Hat jemand ähnliche erfahrungen, was passiert wenn ich das nicht bezahle, kann ich das anfechten usw.
Danke für eure Hilfe :)
5 Antworten
Hier ein weiterer Artikel:
Der ADAC empfiehlt, die Forderung auf jeden Fall ernst zu nehmen. Denn innerhalb des europäischen Rechts ist es möglich, die nicht bezahlten Bußgelder aus dem EU-Ausland hierzulande einzutreiben. Ist die Forderung berechtigt, kann der Fahrzeuglenker sich mit der ausländischen Bußgeldstelle in Kontakt setzen. Auf diesem Weg können Autofahrer versuchen, den zu zahlenden Betrag direkt an die Kommune oder Bußgeldstelle zu überweisen. Gegebenenfalls kann man so den erhöhten Forderungen der Inkassofirmen entgehen.
Die ADAC-Rechtsexperten warnen jedoch: Es gibt in diesen Fällen keine eindeutige Rechtsprechung. Die Inkasso-Unternehmen könnten versuchen, ihre Gebühren trotz vorheriger Zahlung einzutreiben. Daher sollten Autofahrer, die ein Inkasso-Schreiben erhalten, auf jeden Fall einen Rat vonseiten eines Verkehrsrechts-anwalts oder eines Automobilclubs einholen. Am besten so schnell wie möglich. Denn den Autofahrern sind Fristen gesetzt, bis wann sie einen Einspruch einlegen können.
Das wundert mich auch, wieso wenden die sich an irgendeine private firma und machen das nicht über staatliche Institutionen
das hat einen einfachen Grund
was über das Inkasso reinkommt geht nach Italien
was über das Bundesamt für Justiz reinkommt bleibt in D - steht im Abkommen so drin - genauso dürfen sich die Italiener die über das Abkommen eingetriebenen deutschen Knöllchen behalten .....
Dann rufe doch am besten beim Gläubiger an und frage dort nach, ob diese Forderung seine Gültigkeit hat und was genau der Verstoß war.
Persönlich tippe ich darauf, dass du in eine ZTL Zone gefahren bist. Also eine Zone für die man eine extra Erlaubnis braucht. Der Fehler passiert Touristen ständig - tun wir Mal so, als wüssten wir nicht, wieso das für Touristen nicht etwas deutlicher gekennzeichnet wird.
Wie dem auch sei. Die Eingänge dieser Zonen sind videoüberwacht, dh wenn du schuldig bist, ziehst du denn kürzeren. Italienische Ämter sind verdammt hartnäckig.
https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/italien/
Es ist zwar nicht rechtswidrig, dass private italienische oder deutsche Inkassofirmen einen Betroffenen anschreiben, aber zwangsweise eintreiben oder vollstrecken können diese Firmen die Forderungen italienischer Bußgeldbehörden oder Gerichte nicht. Sollte von der ausländischen Behörde hingegen das BfJ eingeschaltet werden, wäre die Vollstreckung möglich.
Für den Fall, dass von einem deutschen Inkassobüro die Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Bußgeldforderung angedroht wird, sollte gegenüber der Inkassofirma auf die ausschließliche Zuständigkeit des BfJ bzgl. der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen hingewiesen werden.
zur Erläuterung: Bundesamt für Justiz ( BfJ )
Wenn die Forderung berechtigt ist also du wirklich falsch geparkt hast, dürfen Italienische Behörden Vollstrecken. Da gibt es seit 2016 ein Rechtshilfe Abkommen.
aber nicht über Inkassofirmen, sonder nur über das
Bundesamt für Justiz
Die italienischen werden schon wissen warum sie ein Inkasso Büro beauftragt haben, der FS kann sich ja von einem Rechtsanwalt beraten lassen, evtl. braucht er dann nicht die Inkasso Gebühren bezahlen. Die Hauptforderung zzgl. Zinsen und Gebühren aber mit Sicherheit.
das ist schon 1 Jahr her.. daher auch wegen Inkasso gebühren der Hohe preis.
Hast du den kein schriftlichen Widerspruch eingelegt ?
nimmt dir einen Anwalt
Ja.. deswegen wunderts mich auch... gibt es anwälte die sich auf sowas spezialisieren?
es gibt dafür einen vorgegebenen Weg der zwischenstaatlich vereinbart ist und der geht über das Bundesamt für Justiz ....