Unzufrieden im neuen Job…ist das rechtens?

5 Antworten

Eine Auflistung deiner Aufgaben steht nicht im Arbeitsvertrag, sondern in der Stellenbeschreibung!

Ein Jahr scheint heute Üblich - Probezeit halt.

Nimms halt locker und freundlich, wenn Du nach einem Jahr an anderer Stelle gebraucht wirst, bist Du Fit, das hat doch was.

Es kommt drauf an, als was du dich beworben hast. Wenn es ein Aushilfsjob ist geht das rechtlich schon. Dann musst du leider die Aufgaben tragen/übernehmen, die sonst niemand gern macht.

Wenn es dir wichtig, musst du auf deine neue Chefin zugehen und es ansprechen. Du willst dein Tätigkeitsbereich genau eingegrenzt wissen und auch nur das erledigen. Sonst ist es Ausnutzung 😅

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kittyxxx12 
Beitragsersteller
 02.07.2021, 15:45

Mein Tätigkeitsbereich wurde genau genannt, ist kein Aushilfsjob

Bookxxnerd  02.07.2021, 15:47
@Kittyxxx12

Dann frag einfach höflich und betone nochmal, dass du nur die Aufgaben, übernehmen willst, die in deinen Schwerpunkt fallen.

Das kann eigentlich nicht sein weil du dich ja speziell für diese Stelle beworben hast. Wenn ich mich jetzt z.B. in einer Druckerei als Drucker bewerbe und mache den ganzen Tag nix anderes wie z.B. um die Firma herum das Unkraut zu zupfen käm ich mir schon nach ner Zeit wie der Firmentrottel vor. Solche Arbeiten kann man mal machen aber nicht nur. Es kann aber auch sein das die Anlernung erst richtig erfolgt wenn deine Vorgängerin weg ist und du deswegen mit anderen Arbeiten beschäftigt wirst.

Das muss man allerdings nicht verstehen.

Wieso soll das denn nicht gehen? Nimms doch einfach mal locker und entspann dich. Alles wird seinen Gang gehen.

Ja das geht