Werkstudent Befristung?
Habe 2 Fragen:
- Wie sieht eine Befristung mit Sachgrund im Arbeitsvertrag aus? Muss da explizit der Grund stehen weshalb der Vertrag befristet ist oder reicht es wenn z.B. die Bezeichnung „studentische Aushilfe“ genutzt wird, dass man automatisch den Sachgrund des Studiums hat?
- Wielange darf ein Werkstudent befristet arbeiten? Habe gelesen, dass man ab 2 Jahren unbefristet eingestellt werden muss weil befristet nichtmehr verlängert werden darf, ist das korrekt?
2 Antworten
- Im Arbeitsvertrag steht dann "Vertrag ist befristet" und dann auf wie lange. Wenn es eben mit Sachgrund ist, so muss diese Befristung begründet werden. Eine reine Stellenbezeichnung "Studentische Aushilfe" ist keine Begründung.
- Ein Werkstudent ist nichts anderes als ein normaler Arbeitnehmer mit besonderen Arbeitszeiten und speziellen Privilegien, was die Sozialversicherungsbeiträge angeht. Dies bedeutet, dass eine Befristung ohne Sachgrund auf maximal 2 Jahre gesetzt werden darf.
Sollte im ursprünglichen Vertrag keine Klausel drin stehen, die besagt, dass eine Befristung auf über 2 Jahre besteht (z.B. "Auf Wunsch des Arbeitnehmers nur innerhalb seiner Studienzeit") und nach den 2 Jahren keine Vertragsänderung auf "Befristung mit Sachgrund" folgt, so hat man am ersten Tag nach den 2 Jahren automatisch einen unbefristeten Vertrag (Wenn man einfach weiter zur Arbeit geht und der Arbeitgeber dann nichts gegenteiliges sagt).
1) Eine Befristung mit Sachgrund muß nicht im Arbeitsvertrag begründet werden und es bedarf daher auch keiner Angabe des Sachgrundes im Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag braucht auch nicht als "Arbeitsvertrag mit Sachgrund" bezeichnet zu werden.
Erst im Streitfall, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer nach einer Befristung mit Sachgrund von mehr als 2 Jahren eine Entfristungsklage erhebt, weil er das Vorliegen eines Sachgrundes bezweifelt, muss der Arbeitgeber begründen, warum eine Befristung mit Sachgrund vorliegt.
Eine Befristung mit Sachgrund ist auch länger als 2 Jahre möglich (grundsätzlich so lange, wie der Befristungsgrund andauert) - desto länger ein Arbeitsverhältnis dauert, desto höher werden allerdings die Hürden für eine weitere Befristung.
2) Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund kann grundsätzlich max. 2 Jahre andauern; wer danach beschäfigt wird, ist unbefristet eingestellt - allerdings kann sich eine weitere Befristung mit Sachgrund anschließen.