Unvollständiger Kaufvertrag für Versicherung?
Ärgerlicher weise wurde mir mein Fahrrad vor einigen Wochen geklaut. Da ich in Freiburg lebe und damit bereits im Vorfeld gerechnet habe, hab ich eine Versicherung abgeschlossen und einen Kaufvertrag beim Kauf des Fahrrades abgeschlossen (Privatverkauf). Leider fehlt auf diesem der Verkaufspreis was mir damals nicht aufgefallen war. Da die Versicherung jetzt nicht zahlen will und das Fahrrad sehr teuer für mich war, wollte ich mich mal erkundigen ob es eine weitere Möglichkeit gibt, der Versicherung den Kaufpreis zu beweisen. Die Kontaktdaten des Verkäufers habe ich zum Glück noch. Vielen Dank für eure Antworten.
7 Antworten
Hi frederic0175,
ich denke mal der Ablehnungsgrund ist nicht der unbekannte Kaufpreis, sondern weil z.B. das Fahrrad nicht i-wo angeschlossen war - das Fahrrad nur abgeschlossen i-wo abgestellt genügt leider nicht für eine Entschädigung :-((
Gruß siola55
Ein fehlender Kaufpreis kann keine Grund für eine abgelehnte Regulierung sein. Dann würde man ein Geschenk ja nie von der Versicherung ersetzt bekommen...
Der Kaufpreis ist ohnehin irrelevant. Bei der Neuwertversicherung wird die Summe erstattet, die heute nötig wäre um ein gleichwertiges, neues Fahrrad zu kaufen.
Fernab vom Kaufpreis bekommst doch gewiss nur den Wiederbeschaffungswert erstattet.
Kommt auf die abgeschlossene Versicherung an, hier bei einem Privatkauf eines gebrauchten Fahrrades wird wohl nicht der Neupreis erstattet, da der Zeitwert bei Kauf des gebrauchten Rades wohl unter dem des Neupreis lag.
Meist sind auch Höchstgrenzen vereinbart, ohne den genauen Vertrag der Versicherung, Wert des Fahrrads und Kaufpreis zu kennen ist es ein heiteres Raten was genau die Versicherung erstattet.
Dein erster Absatz ist vollkommen verkehrt.
Na wenn Du meinst das z.B. ein 4 Jahre altes Fahrrad welches er gebraucht gekauft hat den Neupreis erstattet bekommt, will ich dir diese Meinung natürlich nicht nehmen.
Ich bin Versicherungsmakler uns seit 30 Jahren im Geschäft. Und du?
Ich nicht, und bekommt er nun den Neupreis erstattet bei einem 4 Jahre alten Fahrrad ?
Bist Du auch Hellseher und kennst die Versicherung des FS und deren Bedingungen, cool.
Bist Du auch Hellseher und kennst die Versicherung des FS und deren Bedingungen, cool.
Wenn du witzig sein willst, bist du an den Falschen geraten!
Ja was ist denn nun, welche Versicherung zu welchen Bedingungen hat der FS ?
Und Du garantierst ihm also ohne das Alter des Fahrrades und ohne die Versicherung zu kennen das er für das Fahrrad den Neupreis bekommt ?
Ist es ein Serienmodell, zu dem du den aktuellen Marktpreis in Erfahrung bringen kannst und ist das Modell im Kaufvertrag vermerkt? Wenn ja hast du gute Chancen.
Ich würde den Verkäufer kontaktieren und um eine Quittung über die Kaufsumme bitten. Wenn das Fahrrad teuer war, hast du das Geld ja vielleicht sogar überwiesen oder zumindest abgehoben. Dann würde ich der Versicherung Quittung und Bankauszug vorlegen.
Es wird der Neupreis für ein Fahrrad gleicher Art und Güte erstattet.