polizei hat geklautes fahrrad wieder gefunden, hab ich noch anspruch darauf?
hallo, mir wurde vor einiger zeit mein fahrrad geklaut. also bin ich zur polizei und hab das gemeldet und hab auch der versicherung geschrieben. kurz und knapp..die versicherung hat den kaufpreis erstattet. jetzt hab ich nen brief von der polizei bekommen, dass das fahrrad gefunden wurde und bei denen auf der wache steht. da das geld für das 'neue' fahrrad für rechnungen drauf gegangen sind, hätte ich das schon gerne zurück. jetzt meine frage, habe ich noch anspruch auf das fahrrad? kann die polizei nachprüfen, ob die versicherung den kaufpreis erstattet hat? kann es sein, das wenn ich das fahrrad da abhole das geld an die versicherung zurückzahlen muss?
hoffe mir kann jemand helfen... vielen dank. lg
8 Antworten
Wenn das gestohlene Fahrrad gefunden wird, gehört es rein rechtlich der Versicherung. Auf jeden Fall die Versicherug informieren (dazu ist man gesetzlich verpflichtet!), dass das gestohlene Fahrrad wieder aufgetaucht ist. In der Regel hat die Versicherung jedoch kein Interesse, das alte Fahrrad entgegenzunehmen. Gegen Zahlung eines Betrages (verhandelbar) an die Versicherung darf man das Fahrrad behalten. Also: auf jeden Fall die Versicherung informieren, sonst wird man vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger
Wenn die Versicherung dich entschäadigt hat, gehört das Fahrrad der Versicherung. Da du bei der Verlustmeldung, das Aktenzeichen bei der Polizei angeben musstest, fällt das auch garantiert auf. Du kannst nur mit der Versicherung verhandeln, dass du den größten Teil der Summe zurück erstattest. Einen Teil kannst du behalten, wegen einer evtl. Wertminderung.
Häufig fällt in solchen Fällen aber auch auf, dass das Fahrrad gar nicht so teuer war, wie angegeben, also ist Vorsicht geboten
ich habe den korrekten preis der versicherung mitgeteilt. ausserdem wollten die die rechnung des fahrrads. daher mache ich mir da keine sorgen.
mit der Abgeltung durch die Versicherung trittst Du den Anspruch an diese ab! Du musst das normalerweise der Verischerung melden und die entscheidet, ob sie den Versicherungsfall rückabwickeln möchte. Das ist allerdings so ungewöhnlich, dass sie dir das Fahrrad u.U. überlässt
kein Problem, möchte nur nicht, dass du durch die ganzen falschen Antworten völlig in die Irre geleitet wirst! :-)
danke danke, jetzt weis ich, was ich zu tun habe ;)
Natürlich hast du ein Anspruch drauf! Ist ja deins!! Aber mit der Versicherung würde ich mich mal in Kontakt setzen. Aber ich kann mir nicht vorstellen das du das dann zurück zahlen musst.
danke, das werde ich tun :)
da bin ich ziemlich sicher, dass das falsch ist!
Sicher hast du Anspruch auf das Fahrrad. Deiner Versicherung musst du das melden. Normalerweise erfolgt dann eine Rückabwicklung. Wenn das Geld aber nicht da ist, kannst du ja versuchen den Betrag in Raten wieder zurückzubezahlen.
danke für die schnellen antworten :)