Ist ein Fahrrad durch einen Zaun abgeschlossen?
Guten Abend. Gerade eben stellte ich fest das mein Fahrrad aus meinem Gartenhaus gestohlen wurde. Nach kurzem einem kurzem Besuch bei der Polizei um die Anzeige aufzugeben rief ich bei der Versicherung an. Diese erzählte mir allerdings, dass sie nicht zahlen würden da das Fahrrad nicht abgeschlossen wäre. Im Vertrag der Hausratversicherung sind Fahrraddiebstähle extra mit aufgeführt, eben unter der Kondition, dass sie abgeschlossen seien müssen. Nun ist um mein Grundstück ein hoher massiver Zaun, welchen der Einbrecher ersteinmal überwunden haben muss. Alle Tore sind abgeschlossen. Mir ist klar das die Versicherung darauf abziehlt, dass auch das GArtenhaus hätte abgeschlossen seien müssen, aber was wird denn hier erwartet? Das ich in einem "Hochsicherheitsbunker" lebe ?
Mit besten Grüßen Robert
3 Antworten
Grundsätzlich sind Sachen in der Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Hier muss in den abgeschlossenen Raum eines Gebäudes eingebrochen werden (abgekürzt). Der abgeschlossene Zaun schließt keinen "Raum eines Gebäudes" ab und erfüllt damit die Voraussetzung nicht. Und wenn das Gartenhaus nicht abgeschlossen war ist es kein Einbruchdiebstahl und damit über die Standarddeckung nicht versichert.
Jetzt kommt die Frage nach "Fahrraddiebstähle sind extra mit aufgeführt"...soll das heißen Fahrräder sind auch gegen sog. einfachen Diebstahl versichert (Fahrradbaustein)? Dann wäre dein Fahrrad auch versichert wenn es aus dem nicht abgeschlossenen Gartenhaus geklaut wird.
ABER: Es muss "in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert" sein. Wenn dein Fahrrad also nicht angeschlossen war (man kann ein Fahrrad in der Regel nicht abschließen), besteht auch hier kein Versicherungsschutz.
Wenn es in dem abschließbaren Gartenhaus war, dann gibts ne Chance. Wenn es "nur" in dem Garten war, dann brauchst Du die Versicherung nicht fragen.
In dem Fall liegt eine Obliegenheitsverletzung vor (ich glaube jedenfalls, dass das so heisst ^^). Sprich Du hättest mit einem Schloss abschließen müssen.
Wenn es in dem abschließbaren Gartenhaus war, dann gibts ne Chance
Das Gartenhaus muss aber nicht nur "abschließbar" sondern auch tatsächlich "abgeschlossen" gewesen sein. Sprich, die Polizei muss Einbruchspuren festgehalten haben.
nicht Hochsicheheitsbunker, aber Fahrradschloss-/Kette sind schon von Vorteil