geliehenes Fahrrad wurde geklaut, übernimmt meine Versicherung?
Hallo! Dieses Wochenende wurde das Fahrrad einer guten Freundin bei mir vor der Haustür geklaut. Ich hatte es ausgeliehen und nun ist es weg. War aber auch abgeschlossen... Übernehmen Versicherungen sowas ggf. auch, sodass meine Freundin wenigstens etwas Geld wieder bekommt?
11 Antworten
war das Fahrrad noch in "Gebrauch"? wenn ja ggf. die Hausratversicherung, allerdings würde die nur zahlen wenn es deins ist.
Ansonsten müsste deine Freundin eine Fahrradklausel in der Hausrat haben und selbst die greift nur wenn es verschlossen war
war das Fahrrad noch in "Gebrauch"? wenn ja ggf. die Hausratversicherung, allerdings würde die nur zahlen wenn es deins ist.
Völlig falsch! Hausratversicherung leistet nur wenn das Fahrrad in der verschlossenen Wohnung, Keller oder Garage abgestellt ist.
Ansonsten müsste deine Freundin eine Fahrradklausel in der Hausrat haben und selbst die greift nur wenn es verschlossen war
Nein - das Fahrrad muss abgeschlossen /angekettet sein, was es ja auch war.
Ich hatte es ausgeliehen und nun ist es weg. War aber auch abgeschlossen...
Deine Versicherung wird wohl nicht für den Schaden eintreten. Die zahl nur wenn du für den Schaden haftbar zu machen bist. Du wärst nur haftbar zu machen, wenn du mit der Leihsache nicht ordnungsgemäß umgegangen bist. Für alle anderen Schäden oder Verluste ist der Verleiher zuständig.
So pauschal falsch
Sie waren also als berechtigter Besitzer des Fahrrads unterwegs? Dann dürfte für diesen Fall eine Versicherung Ihrer Freundin kaum in Frage kommen. Wenn überhaupt, nur eine eigene Absicherung. Vielleicht als Zusatz in einer Hausraversicherung.
Ansonsten müssen Sie die Wiederbeschaffung des Fahrrads aus eigenem Vermögen bezahlen.
Dieses Wochenende wurde das Fahrrad einer guten Freundin bei mir vor der Haustür geklaut.
Wie ist das Fahrrad denn da hingekommen?
Hat es die Freundin da abgestellt?
Hat die Freundin eine Fahrradversicherung?
Außerdem, um welche Uhrzeit wurde denn das Fahrrad entwendet?
Wurde der Diebstahl schon bei der Polizei angezeigt?
Naja, ich habe es dort abgestellt, weil ich damit unterwegs war. Ich wollte es nur für den Zeitraum benutzen, bis mein eigenes Rad wieder repariert ist. Ob sie eine Fahrradversicherung hat, muss ich sie gleich mal fragen, aber kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich habe auch keine. Es muss zwischen 14 und 20 Uhr gewesen sein, denn zur Arbeit bin ich dann zu Fuß gelaufen und als ich wieder kam, war es weg. Ich werde das gleich mit ihr zusammen bei der Polizei melden, weil ich natürlich auf die Marke, etc. nicht geachtet habe. Und ich glaube die Polizei wird mehr wissen wollen als "grün mit Korb". Danke für die Antwort!
Die Möglichkeit besteht, dass bei einer Privathaftpflicht fremde Sachen die abhandenkommen mitversichert sind.
Daher empfehle ich den Versicherungsvermittler zu kontaktieren, dieser wird dir dies auf Anhieb mitteilen können.
Gruß N.U.
Geliehene Sachen sind so zu behandeln wie deine eigenen.
Wenn es aus deinem verschlossenen Keller gestohlen worden wäre, wäre es als "fremdes Eigentum" in der Hausrat gedeckt.
Wenn du kein eigenes Rad hast, wirst du ja kaum eins in der Hausratversicherung abgedeckt haben.
Natürlich hat die Freundin den Anspruch, den Zeitwert ersetzt zu bekommen - aber von dir persönlich.
So pauschal leider falsch.
Es gibt auch Privathaftpflichttarife die für fremde Sachen die abhandenkommen zahlen.