Käufer will mich anzeigen?
Ich habe bei EBay einen Artikel per Sofortkauf eingestellt. Mit der Möglichkeit eines Preisvorschlages. Käufer erwirbt meinen Artikel, schlägt keinen Preisvorschlag vor.
Überweist 24 Euro.
Habe am gleichen Tag versichert bei DHL losgeschickt (Kosten 7,50, Käufer musste kur 3 Euro zahlen. War mir dann egal, Hauptsache versichert).
Käufer meldet mich bei ebay. Sagt er hätte den Artikel nicht erhalten. Er ärgert sich weil der Artikel so teuer ist und überlegt mich anzuzeigen.
Laut Sendungsnunmer hat der Herr das Paket noch nicht abgeholt.
Was soll ich jetzt tun. Ich überweise das Geld zurück und er hat trotzdem dann die Artikel?
Er sagt ich bin zu teuer. Aber er hat ja kein Preisvorschlag gemacht und ich hab ihn ja nicht gezwungen bei mir zu kaufen.
15 Antworten
Es besteht kein Grund zu einer Strafanzeige. Er hat gekauft und gezahlt - Du hast nachweisbar verschickt.
Da Du nachweisbar verschickt hast, besteht kein Grund zu einer zivilrechtlichen Forderung.
Ich denke, Du hast die Paketnummer bei ebay angegeben. Wenn nicht hole das bitte nach.
Sollte das Paket zurückkommen weil Käufer es nicht abholt, kannst Du auf Zahlung von erneutem Versandkosten drängen und darauf verweisen, dass er den gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllt: https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ansonsten setze den Käufer bereits jetzt auf Deine Sperrliste, damit er auf keinen anderen Artikel mehr bieten / ihn kaufen kann:
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin&BidderBlockLogin=
Wenn der ganze Vorgang ausgestanden ist, wendest Du Dich an ebay über den Link "Einen Käufer melden" in Deinem Bewertungsprofil.
Hatte einen sehr ähnlichen Fall ... ("hat der Herr das Paket noch nicht abgeholt")
Und da gibt es so einige Fallstricke !
Der Fall: Käufer reklamierte per Anwalt, dass ich nicht geliefert hätte, dabei lag das Paket längst zur Abholung in seiner Post-Filiale bereit. Ist dann tatsächlich zum Prozess gekommen (gebe ja gerne nach, falls ich im Unrecht bin, lasse mir aber insbesondere dann nichts gefallen, wenn man mir droht).
Vor Gericht bist Du als Verkäufer/Firma (zumindest gefühlt) aber immer im Nachteil; der "arme kleine Kunde" ist da oft der König. Und der gegnerische Anwalt hat sich so richtig ins Zeug gelegt. Es lief am Ende darauf hinaus, dass ich beweisen musste, ...
a) dass das Paket tatsächlich abgesandt wurde (war nicht so schwer),
b) dass der Inhalt wirklich der war, der bestellt wurde und auch komplett angekommen ist (theoretisch machbar, weil DHL jedes Paket grammgenau auf der Strecke mehrfach wiegt; man muss nur an diese Daten kommen, was dem Normalbürger praktisch unmöglich ist) und
c) dass der Zettel mit der Benachrichtigung ("Liegt zur Abholung bereit") auch tatsächlich im Briefkasten des Käufers gelandet ist. Naja - nicht gerade einfach, das zu beweisen, selbst wenn Du da auf Deiner langen Zeugenliste den Chef von DHL ersatzweise stehen hast.
Habe mich vor Gericht dann selbst vertreten, also ohne Anwalt, und konnte am Ende alle Beweise führen, habe also auf ganzer Linie gewonnen. Der Gegner ist schließlich auf knapp 1000.- EUR zusätzlicher Kosten für Anwalt, Zeugengelder, Gerichtskosten etc. sitzen geblieben. So etwas kann aber auch leicht anders ausgehen !
Es gibt halt sture Käufer - damit muss man klar kommen ...
Das kleinere Problem mit dem Kaufpreis ist dagegen belanglos: Verträge sind einzuhalten. Dein Preis ist akzeptiert worden - Punkt. Hier müsste schon Wucher vorliegen, dass er dagegen vorgehen könnte. Dafür muss der Preis aber schon mehrfach überhöht und nicht einfach nur etwas teurer als üblich sein.
Mein Tipp: Erstmal abwarten, was eBay macht. Und wenn der Käufer einigermaßen freundlich bleibt, dann die Rückabwicklung gegen Teilung der Versendungskosten anbieten. So würde ich das machen ...
Gruß Jogi1111
In meinem Fall ? Ich glaube irgend was um EUR 150.- ...
Wucher: (291. StGB)
(1) 1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten......
Das scheint auf den ersten Blick ja Jeden zu schützen, der keine Ahnung hat.
ABER: Es muss auch(!) ein auffälliges(!) Missverhältnis zwischen Vermögensvorteil und Leistung bestehen. Die Rechtsauslegung -und darauf kommt es an- sieht Wucher nicht(!) dadurch als gegeben an, nur weil es hier oder da teurer als üblich ist !
Nach gängiger Rechtsprechung liegt ein auffälliges Missverhältnis erst dann vor, wenn der Preis mehr als doppelt so hoch wie üblich ist. DAZU muss dann aber noch die Zwangslage etc. des Käufers kommen. Außerdem: Was ist der übliche Preis ?
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Er hat gezahlt, du hast versandt. Wenn er das Paket nicht abholt, ist es sein Problem.
Ja aber er sagt er will mich anzeigen weil der Artikel bei mir ein paar Euro teurer war als woanders.
Es gibt keinen entsprechenden Straftatbestand, der angezeigt werden könnte.
Ich hoffe es. Er hat mir ziemlich Angst gemacht. Seit 2003 ebay Mitglied und sowas noch nicht gehabt.
Wenn das eine Straftat wäre, würde wahrscheinlich jedes Geschäft dieser Welt täglich angezeigt werden, weil es irgendeinen Artikel in einem anderen Geschäft billiger gibt. Der Käufer hat dem Preis zugestimmt.
Da scheinen sich die trolligen User zu häufen.
Kackst du dir auch in die Hose wenn ei er sagt ich zeig dich an du hast der alten Dame keinen Sitz angeboten?
Das kann er ja gerne versuchen, wird damit aber scheitern. Darum brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen !
Online kostet die Versandmarke 5,50€.
Als privater Verkäufer musst du nur nachweisen können es an den Transporteur abgegeben zu haben, was du kannst (Versicherung wayne, die Sendungsnummer ist das was bei Paketen eigentlich wichtig ist). Ob es ankommt ist nicht mehr dein Verantwortungsbereich... das Versandrisiko trägt der Käufer.
Zu hoher Preis ist nicht strafrechtlich, soll er sich doch vor der Polizei lächerlich machen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Wenn Du nachweisen kannst, daß die Sendung verschickt wurde, dann hat DHL das Problem. Wenn DHL aber nachweisen kann, das es zu Abholung bereit liegt dann hat der Käufer das Problem.
Der Käufer wird wahrscheinlich bei Ebay einen Fall eröffnen, Ebay dich nach dem Einlieferungsbeleg fragen. Hast Du den, bist du raus und das Geld bei PayPal (wenn darüber bezahlt wurde) wieder freigeben.
Er hatte per Banküberweisung bezahlt. Er hat bereits bei ebay den Fall eröffnet, habe mehrere Fotos vom Beleg zurückgesendet. Da steht sendungsnummer alles drauf, auch das ich am gleichen Tag noch versendet habe (4.3.)
Wie ein anderer User schon schrieb: Lehn Dich ganz entspannt zurück :)
Und was war der Wert der Ware weswegen der Käufer so ein riesen Tamtam gemacht hat und unsere Gerichte damit belästigte?