Kann ein Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft diese als Unterkunft für Asylanten ohne Einverständnis der anderen nutzen?

7 Antworten

Natürlich kann Eigentümer seine Räumlichkeiten vermieten an wen er möchte solange er nicht gegen Recht und Gesetz verstößt. 

Und bei Flüchtlingen, gerade mit anerkannten Asylstatus, wird er da keine rechtlichen Probleme bekommen, solange er nicht auf ich sage jetzt mal übertrieben 60 m² 15 Menschen vermietet. 

roterVogel 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 22:31

Was sind denn die aktuell geltenden Rechte im Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte? Ein anerkannter Asylstatus heisst doch dann aber, dass es quasi reguläre (also auch dauerhafte) Mieter sind oder?

Wir sind nur mitten im Wohngebiet und im ganzen Haus sind Familien.

Ähh, sind Flüchtlingsfamilien keine Familien?

Natürlich darf der Eigentümer vermieten an wen er will, solange keine Regelungen der Eigentümergemeinschaft übertreten werden.

roterVogel 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 22:27

Natürlich sind auch Flüchtlingsfamilien Familien.
Es wäre ja für uns sehr wünschenswert, wenn es denn eine dauerhaft wohnende Familie wird und nicht im 6 Wochentakt wechselnde WGs.

Ich betreue ehrenamtlich Flüchtlinge. In einem von mir betreuten Haus wohnen 9 Syrer. Der Vermieter rief mich vor einiger Zeit an und war so positiv von der Sauberkeit des Hauses, des Gartens drumherum etc. überrascht, dass er der Gruppe einen Holzkohlengrill schenkte. Für einen jungen Afghanen fand ich eine Wohnung in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Eigentümer, Senioren, sagten mir vor 1 Woche noch, dass der junge Afghane ständig putzt und sie keine Beanstandungen haben. Das einzige Problem, was man als Deutscher evtl. haben könnte, ist die Lebensweise dieser Menschen. Sie sind geselliger, dadurch auch manchmal etwas lauter, lachen auch im Hausflur etc. Ansonsten wäre mir manche Flüchtlingsfamilie lieber als manch Deutscher, der oft großmaulig seine "Mietrechte" hervorkehrt und für den oftmals der "Vermieter" böse und ein Abzocker ist.

roterVogel 
Beitragsersteller
 19.12.2015, 09:38

Wir haben Familien mit thailändischer, türkischer und slovenischer Abstammung im Haus. Da ist es zu normalen Zeiten auch lauter. Außerdem haben fast alle Familien hier auch kleine Kinder. Kinderlärm ist kein Lärm. Da hat hier keiner Berührungsängste!

Wir möchten unsere Nachbarn gerne kennenlernen und natürlich integrieren(!). Drum besteht die (berechtigte) Angst ob die Bewohner dann ständig wechseln. Die Diskussion ist bei der letzten Eigentümerversammlung aufgekommen bei der der besagte Eigentümer mal wieder nicht anwesend war -_-

Der Wohnunseigentümer kann im Rahmen der Teilungserklärung frei über sein Eigentum verfügen; insbedonderee es vermieten. Die übrigen Miteigentümer haben kein Mitwirkungssrecht. Im  Zeichen lukrativer Massenbelegungen sind solche Phaenomene nicht mehr auszuschließen. Da steht oft die Geldgier oder vielelicht auch das "Samaritertum"  vor dem häuslichen Frieden und Widerstand könnte die Gemeinschaft sehr schnell als  "rechte Unmenschen" abstempeln, wenn Sie auch nur einen Gedanken gegen die Nutzung durch die dem Land "merkelistisch" willkommenen Flüchtlinge äußert!.

Das kann dann aber kein Mehrfamilienhaus sein, es wird eine WEG sein, oder? Und in solchen Dingern ergibt sich die Nutzung aus den Vereinbarungen, siehe also nach in der Teilungserklärung. Viel Glück.