Bei einem Freund einziehen/was muss beachtet werden?
Ich bin zurzeit wohnungslos und mein Kumpel hat mir angeboten, dass ich bei ihm einziehen kann. Was muss ich beachten bzw. was muss gemacht werden, damit ich ohne Probleme dort wohnen kann?
Untermietvertrag? Bzw. wo muss ich den hernehmen?
Was muss gemacht werden , damit alles rechtens ist und ich dort nicht rausmuss?
Wo muss der Vertrag hingeschickt werden??
Kann man trotz Untermietvertrag kostenlos bei ihm wohnen, wenn er es anbietet?
Danke und es geht um Wohnung in Berlin.
5 Antworten
Der Kumpel muß seinen Vermieter um Zustimmung zu deinem Einzug bitten.
Um dich beim EMA anzumelden muß dir dann der Kumpel die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Der Untermietvertrag, falls ihr einen abschließt, muß nirgends hingeschickt werden.
Wenn es nur vorübergehend für bis zu 6 Wochen ist, kein Problem, darüber hinaus, geht nur mit Einverständnis des VM.
Ob ihr einen Untermietvertrag macht oder das auf andere Weise abrechnet, bleibt euch überlassen. Wichtig ist nur, das, wenn du da richtig einziehen willst, er dir die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllt, damit du dich beim Meldeamt registrieren lassen kannst.
Es gibt immer Probleme zwischen zwei Personen..Sie sollen ja Ihre Fähigkeiten verbessern
Der Vermieter sollte mit der Bitte gefragt werden, einem Zuzug bzw, einer Untervermietung formal Zustimmung zu erteilen.
Der Vermieter kann einen angemessenen Untervermietungszuschlag vom Hauptmieter verlangen.
Kann er nicht, die (frühere) Klausel das bei Zuzug von Personen 50 € fällig sind ist gekippt. Das einzige was sich anpassen lässt sind die Personenbezogenen Nebenkostenteile. Also wenn z.b. keine Wasseruhren da sind und Wasser pauschal über die Anzahl der Bewohner abgerechnet wird.
Wenn die Situation länger als 6 Wochen dauert, MUSS der Vermieter informiert werden, denn dann müssen die Nebenkosten angepasst werden.
Leider kann der Vermieter auch einen "längeren" Zuzug verbieten, wenn die Wohnug zum Beispiel für 2 Personen zu klein wäre.
Ob ihr das mit Untermietvertrag regelt oder einfach irgendwie schriftlich festlegt, welche Kosten und Pflichten du übernehmen solltest, ist euch überlassen.
Die Frage zeigt nicht, dass dieser Zuzug für immer sein soll - er kann auch nur so lange bestehen, bis der FS eine eigene Wohnung findet.
Dies könnte ja innerhalb der 6 Wochen geschehen, somit müsste der Vermieter nicht in Kenntnis gesetzt werden.
Wie lange der FS da wohnen soll/wird spielt keine Rolle. Er ist nicht zu Besuch. Denn er hat keinen anderen Lebensmittelpunkt.
Der FS zieht beim Kumpel, sprich hat dort seinen Lebensmittelpunkt, wohnt dort. Dann ist nix mit 6 Wochen "Besuch". Der VM muß nicht nur informiert, sondern um Zustimmung zum Zuzug gebeten werden.