Was passiert wenn jemand nicht mehr selber, bzw. nur noch unleserlich unterschreiben kann ?

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Wende Dich doch mal an das Amtsgericht, Es gibt eine sog. Pflegschaft, die muss die Bank dann anerkennen.

Ich kenne das aus der eigenen Familie. MEine Mutter ist fast blind aber geistig vollkommen in Ordnung. Mein Bruder hat diese Pflegschaft, Er kann alles für sie erledigen, bei der eine Unterschrift benötigt wird.

Ich bin zwar kein FAchmann in dieser Sache, aber ich glaube, daß mit einer sog. Generalvollmacht, es möglich ist, daß du Dich um sämtliche Sachen kümmern kannst, und Dein Vater keinerlei Unterschriften mehr tätigen muß. Nachdem du ja schon Vollmachten wegen seiner Konten hast, ist die Generalvollmacht vielleicht eine Lösung, wenn sie überhaupt bei der Bank anerkannt wird ?! Normalerweise muß Dir aber die Bank sagen, was es für Möglichkeiten gibt, wenn Dein Vater nicht mehr dazu in der Lage ist, eine Unterschrift zu leisten ?! Hat Sie nichts dazu gesagt ? Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, daß du dich als Betreuer beim Amtsgericht für deinen VAter bestellst.

Otilie2 
Beitragsersteller
 15.03.2010, 11:58

Disee Vollmacht habe ich auch schon - nur die Banken verlangen die eigene trotzdem noch.

Polo86  15.03.2010, 12:03
@Otilie2

eigentlich müßten Dir die Banken den richtigen Weg sagen, was man unternehmen muß.

Generell sollte die Vollmacht reichen. Ansonsten musst du mit deinem Vater mal zur Bank gehen und er muss selber unterschreiben. Auch wenn diese Unterschrift kaum leserlich ist.

Ansonsten hier noch folgender Tipp: Kläre mit deinem Vater ab, inwieweit er damit einverstanden ist, dass du seine Betreuerin wirst. Damit hast du dann nicht nur die Vollmacht sondern auch noch die Möglichkeit für deinen Vater zu unterschreiben. Auch alle anderen Dinge, die eigentlich momentan nur noch dein Vater unternehmen kann, was mit Behördengängen zu tun hat, kannst du dann für ihn regeln. Aber natürlich muss dein Vater damit einverstanden sein!

Man muss dann ggf. die Unterschrift beglaubigen lassen, z. B. bei einem Notar oder ohne (große) Gebühr machen es: Pfarrhaus/-amt, Gemeindeamt, Rathaus, Einwohnermeldeamt, Stadtverwaltung.

Irgendwann wird er eine Rechtliche Betreuung oder eine Betreuungsvollmacht benötigen, das kann von Angehörigen übernommen werden.

Das sicherste für Dich wäre eine Generalvollmacht Deines Vaters, die Du zwar selbst aufsetzen musst, Dein Vater aber irgendwie unterschreiben muss.Damit bist Du in allen Fällen auf der sicheren Seite. Bei mir ging dieser Weg leider nicht mehr, da ich zu viele Feinde in meiner Verwandschaft hatte(und habe), die nur darauf warten, so etwas anfechten zu können.Daher musste ich den Weg übers Vormundschaftgericht gehen, also die Betreuung beantragen, hatte dann drei "Prüfer"(Landratsamt, Gesundheitsamt und Richterin)bei mir und meinem Vater zu Besuch.Ich bin zwar seitdem amtlich bestellte Betreuerin meines Vaters, habe aber immens Probleme mit der Verwandschaft, da diese immer wieder versuchen, mir einen Keil reinzuschieben(und die gehen über Leichen,die schreiben dauernd ans Vormundschaftsgericht und verbreiten irgendwelche Lügen über mich usw.).Mit einer Generalvollmacht wäre so etwas nie passiert.