Unterschied zwischen Landwirtschatlich genutzter Fläche und Gewerbe?

lesterb42  18.03.2021, 11:15

Wie ist dieser "Fleck" denn bisher buchhalterisch behandelt worden? Wo hat der Opa das Grundstück her?

DeLigt 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 11:18

Es gab einen Handelsvertrag mit dem Ein und Verkauf, da wurden Säcke gelagert, da ein Lagerhaus auf dem Grundstück steht. Mein Opa hat ihn von meinem Uhropa 2002 vererbt bekommen.

3 Antworten

Das Problem sehe ich woanders. Es kommt auf die Nutzung lt. Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan an. Wen dort Wohn-oder Gewerbenutzung steht, bestimmt das die Verwertungsfähigkeit.

Wenn es weder F- noch B-Plan gibt, könnte die bisherige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche sogar von Vorteil sein, denn dann könnte man evtl. den Vorteil der landwirtschaftlichen Priviligierung nutzen. Das kann man aber nicht von hieraus beurteilen.

lesterb42  18.03.2021, 11:39
den Vorteil der landwirtschaftlichen Priviligierung nutzen.

Da bist du doch ganz weit vom Sachverhalt weg. Gewerbe und LuF wurden bereits aufgegeben und die Fläche ist 650 m² groß. Was willst du da bauen? Einen Kuhstall?

Kleidchen2  18.03.2021, 13:23
@lesterb42

Du musst dich ja mit meiner Beantwortung nicht auseinandersetzen, die ich übrigens sehr konditional gehalten habe. Auch 650 qm können im landwirtschaftlichen Bereich z.B. im Zusammenhang mit einem "Altersruhesitz" eine Rolle spielen. Da sind nämlich Bauten, die sonst nicht erlaubt wären, möglich.

Aber da du das ja besser weißt, vergiss das einfach.

lesterb42  18.03.2021, 13:28
@Kleidchen2

Nach Baurecht wurde überhaupt nicht gefragt. Vieleicht gibt es ja irgendwo noch eine Frage, die zu deiner Antwort passt.

Kleidchen2  18.03.2021, 14:07
@lesterb42

Es wurde nach dem Wert dees Grundstücks gefragt. Und ich habe auf diesen Aspekt hingewiesen.

lesterb42  18.03.2021, 16:13
@Kleidchen2
Es wurde nach dem Wert dees Grundstücks gefragt

Falsch. Es wurde nach der steuerlichen Auswirkung gefragt.

DeLigt 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 11:36

Hallo Kleidchen, ich danke dir für deine Antwort, jedoch muss ich ehrlich zugeben ich kapiere davon nicht vieles... Mein Problem ist ich mus herausfinden ob diese Fläche in der landwirtschaft ist oder nicht.

Es gab einen Handelsvertrag mit dem Ein und Verkauf, da wurden Säcke gelabert, da ein Lagerhaus auf dem Grundstück steht. Mein Opa hat ihn von meinem Uhropa 2002 vererbt bekommen

Das sieht dann sehr nach Gewerbe aus. Hat dein Opa den Betrieb noch? Gibt es eine Schlussbilanz? Wurde ein Aufgabegewinn erklärt?

DeLigt 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 11:25

Mein Opa sagt immer er hat den Betrieb 2002 aufgegeben und mit dem Ein und Verkauf abgerechnet, ich muss dazu sagen das er leider nicht mehr ganz gut denken kann aufgrund seiner Krankheit. Vieles wäre einfacher wenn er Unterlagen noch hätte und eine bessere Erinnerung.

lesterb42  18.03.2021, 11:31
@DeLigt

Das dürfte dann auch alles verjährt sein, das Grundstück Privatvermögen. Der Freibetrag in der Erbschaftsteuer beträgt 100.000 €

Wenn du jetzt nicht mit einer Überraschung um die Ecke kommst, dürfte die Schenkung steuerfrei sein.

Auf Anordnung meines Steuerberaters habe ich mich an das Finanzamt gewendet

Dein Steuerberater ist eine Pfeife.

Eine Gemeinde hat einen Bebauungsplan. Wenn der Platz nicht nur als Bauplatz angesehen wird, sondern zu einem ausgewiesenen Baugebiet gehört ist die Sache klar.

lesterb42  18.03.2021, 11:37

Ach ja? Steuerrechtlich auch? Das war doch die Frage!

agrabin  18.03.2021, 11:40
@lesterb42

Mit dem Verkaufspreis hat das doch nichts zu tun, ob die Fläche einmal gewerblich genutzt wurde oder landwirtschaftlich.

lesterb42  18.03.2021, 11:41
@agrabin

Welcher Verkauf? Hast du dir irgend etwas durchgelesen?

lesterb42  18.03.2021, 12:05
@agrabin

Wenn man nichts versteht, muss man hier auch nicht antworten.

agrabin  18.03.2021, 12:13
@lesterb42

Warum du dich hier einmischst, wenn ich dem Fragesteller den Tip gebe ,sich bei der Gemeinde nach dem Status als Bauland zu erkundigen,

ist mir völlig unklar.

lesterb42  18.03.2021, 12:16
@agrabin

Und mir bleibt unklar, warum die baurechtliche Situation geklärt werden soll, wenn nach der steuerrechtlichen Problematik gefragt wird und du einen Verkaufspreis ansprichst, von dem auch keine Rede war.

agrabin  18.03.2021, 12:28
@lesterb42

0 bis 40,000, nun ist gut, ne.

lesterb42  18.03.2021, 13:27
@agrabin

Das ist kein Verkaufspreis, sondern die mögliche steuerliche Auswirkung. Bei 0 einen Verkaufspreis zu erkennen ist schon sehr gewagt.

DeLigt 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 11:37

Ich weis nicht ob das etwas damit zu tun hat, aber der Platz hat sogar schon eine Hausnummer zugewiesen.

agrabin  18.03.2021, 11:38
@DeLigt

Dein Ansprechpartner ist also die Gemeinde.

DeLigt 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 11:43
@agrabin

Richtig denkt man. Jedoch sagen die mir auch nur ja das wird als Bauplatz gesehen du kannst starten mit den Anträgen. Aber keiner kann mir sagen ob es in der Landwirtschaft ist oder nicht.