Wann gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb rein juristisch als aufgegeben?

4 Antworten

das ganze nur mit steuerberater abwickeln,wichtig vor dem verkauf.nur der kann dir sagen was zu beachten ist.für landwirtschaft.betriebsaufgabe gibt es nur einmal einen freibetrag dabei sind formalien zu beachten wie besitz länger wie 10 jahre.oder wenn 55 jahre alt ist der freibetrag höher.wie gesagt das ganze mit steuerberater,ich bin zur zeit auch am basteln wie ich das am besten hinbekomme und nicht ganz einfach.der staat möchte auch etwas davon und ich zahl ihm nur soviel wie ich unbedingt muss,lach

Da geht es nicht um "juristisch", da geht es schlichtweg um Steuerrecht.

Fakt ist, es gab einen Betrieb. Der Betrieb wurde verkleinert auf 2-3 ha Fläche. Die Flächen wurden komplett verpachtet und damit Einnahmen erzielt, also liegen auch noch landwirtschaftliche Einkünfte vor. Auch ein verpachteter LaFo Betrieb ist ein LaFo Betrieb, außer man erklärt vorher die Aufgabe, entnimmt alles und versteuert den Aufgabegewinn.

Warum sich mein Mitleid jedoch in Grenzen hält:

Bei 150.000 Euro Einkommensteuer für die Veräußerung der Betriebsgrundstücke muss ein Veräußerungsgewinn (ohne Berücksichtigung evtl. Freibeträge) von 300.000 - 450.000 Euro vorliegen.

advents12344321 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 11:08

Danke für die Antwort. Die Argumentation war ja dass es sich um eine Betriebsunterbrechung handelt. Nur muss definiert sich eine Unterbrechung so, dass zu jeder Zeit der Betrieb wieder aufgenommen werden kann und die wesentlichen Betriebsgrundlagen erfüllt sein müssen. Diese sind aber nicht erfüllt da in der LW das Flächen UND Wirtschaftsgebäude darstellen.

Ja 300.000€ mag sich viel anhören, doch wird es auch noch durch mehrere Personen geteilt, Freibeträge gibt es nicht.

Meandor  06.08.2019, 12:14
@advents12344321

Es geht nicht um die 300.000 Euro. Die Steuer ist nie höher als der Gewinn. Wenn jemand also Steuern bezahlen muss, dann hat er auch was gehabt.

Ihr Erben habt Anteile an einem Lafo-Betrieb erhalten und für die Grundstücke die ihr jetzt veräußert hattet ihr auch keine Anschaffungskosten. Klar tut es weh, wenn ich von 40.000 Euro nur 30.000 behalten kann, aber es sind 30.000 Euro mehr als ich vorher hatte.

Wenn Du schon mit rechtlicher Argumentation kommst, dann schau mal nach, wie das Steuerrecht LaFo Betriebe definiert.

Bei Euch lag nie eine Betriebsunterbrechung vor; der Betrieb existierte die ganze Zeit weiter, denn wenn ich einmal einen Betrieb habe, dann gibt es denn, bis er aufgegeben oder vollständig verkauft wurde.

Der Betrieb wurde nie vollständig verkauft. Es waren nach wie vor Betriebsgrundstücke vorhanden, und wenn Betriebsgrundstücke verpachtet werden, dann sind die erzielten Einnahmen Betriebseinnahmen. Der Betrieb war also da und war funktionsfähig, denn er hat ja Einnahmen abgeworfen.

advents12344321 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 15:37
@Meandor

Nein, es wurden nämlich in einem kurzen Zeitraum wesentliche Betriebsgrundlagen, d.h. alle Wirtschaftsgebäude, Maschinen und 90% aller Flächen und alle Maschinen aus Insolvenzgründen verkauft. Somit konnte ein Betrieb auch nicht mehr weitergeführt werden. Eine Betriebsunterbrechung setzt auch voraus, dass die betriebliche Tätigkeit objektiv jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Aber das kann sie ohne Wirtschaftsgebäuden und nicht vorhandenen Maschinen wohl nicht.

Die Betriebsunterbrechung setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in der Hand des Eigentümers verbleiben. Maximal könnte es als neuer kleiner Betrieb angesehen werden, was es aber laut Finanzamt nicht ist, sondern eine Betriebsunterbrechung.

Meandor  06.08.2019, 19:11
@advents12344321

Ein Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn mit den Kräften der Natur Pflanzen oder Pflanzenteile gewonnen werden. Alles was man dafür braucht, ist eine Wiese.

Wesentliche Betriebsgrundlagen einer Land- und Forstwirtschaft sind daher Wiesen und/oder Wälder.

Man kann sich jetzt streiten ob wie das Finanzamt behauptet eine Betriebsunterbrechung vor lag, oder ob wie ich behaupte eine Verpachtung des Restbetriebes im ganzen vorlag. Fakt ist jedoch, dass die Grundstücke niemals aus dem Betriebsvermögen entnommen wurden.

Sucht Euch einen Steuerberater, der Ahnung von LaFo hat, der soll das Ding mit Euch abwickeln und fertig.

advents12344321 
Beitragsersteller
 07.08.2019, 09:12
@Meandor

Ok ja das ist eben leider sehr subjektiv, je nach dem wie man es auslegt... In vielen Fällen wurde unterschieden was die Absicht des Eigentümers war und das war bei uns ganz klar die Betriebsaufgabe. Steuerberater haben wir schon, wollte nur nochmal andere Meinungen hören. Aber es ist wohl wie befürchtet, dass es aufs Finanzamt drauf ankommt wie sie die Sachlage einschätzen und ansehen.

Danke für deine ausführlichen Antworten.

Meandor  07.08.2019, 16:03
@advents12344321

Es kommt letztlich immer auf das Finanzamt, bzw. das Finanzgericht an, und die subjektive Lage muss anhand objektiver Fakten belegt werden.

Fakt ist, dass es keine Fakten gibt, die für eine steuerrechtliche Betriebsaufgabe sprechen, denn es wurde nie ein Veräußerungsgewinn erklärt.

Damit bleiben nur zwei steuerliche Möglichkeiten.

  1. Der Betrieb existiert noch.
  2. Der Betrieb existiert nicht mehr, aber der Gewinn wurde hinterzogen.

Glaub mir, Alternative 2 ist noch unbefriedigender.

Dann wollt Ihr jetzt unbedingt einen Steuerberater konsultieren.

advents12344321 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 09:13

"Eine Betriebsunterbrechung nimmt der Fiskus an, wenn

  • - die betriebliche Tätigkeit vorübergehend ruht und
  • - die wesentlichen Betriebsgrundlagen zurückbehalten werden.
  • - So könnte der Betrieb jederzeit wieder aufgenommen werden. "

Nur wie soll der Betrieb zu jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn nur noch 2 ha Wiesenfläche vorhanden sind und kein Betriebsgebäude, keine Maschinen, etc. mehr vorhanden sind? Die Einstellungserklärung fehlt aber leider.