Was ist der Unterschied zwischen einer öffentlichen und einer städtischen Straße?

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Im Zusammenhang mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist es von Bedeutung, ob eine Straße gewidmet wurde bzw. als gewidmet gilt. Hierbei handelt es sich um eine straßenrechtliche Öffentlichkeit die in den Straßen- und Wegegesetzen geregelt ist. Im Gegensatz dazu gibt es die Verkehrsrechtliche Öffentlichkeit, d. h. eine Straße ist nicht gewidmet, wird aber vom privaten Eigentümer der Allgemeinheit für Verkehrszwecke zur Verfügung gestellt (Beispiel: Parkplätze an Einkaufszentren) - hier gilt somit auch das Verkehrsrecht, z. B. die Straßenverkehrsordnung.  Eine Straße, die in städtischem Eigentum ist, muss nicht zwangsläufig eine straßenrechtlich gewidmete Straße sein - es kann sich auch durchaus um eine städtische Privatstraße handeln. Das kann der Fall sein, wenn es sich z. B. um neugebaute Straßen handelt, die noch nicht fertig gestellt sind. Der Straßenbaulastträger (Stadtverwaltung/Kreisverwaltung o. ä.). für das Widmungsverzeichnis in dem die gewidmeten Straßen aufgeführt sind. In Schleswig-Holstein findest Du die Angaben hierzu in den §§ 3 - 8, 53 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz.

 

P. S. Die Widmung von Straßen ist Teil meines Aufgabenbereiches in einer öffentlichen Verwaltung.

miboki  06.05.2011, 10:27

PPS. - Gewidmet wird eine Straße durch Verwaltungsakt. Es gibt verschiedene Einstufungen (Geh-und Radweg, Feldweg, Gemeindestraße usw.) Nachzulesen, wie gesagt, im Straßen- und Wegegesetz.

Meiner Meinung nach sind öffentliche Strassen alle Strassen die nicht Privat sind. Es gibt ja Eigentümer mit grossen Grundstücken die z.B. Privat "Wege" oder "Strassen" haben auf denen die Besitzer sich bewegen dürfen - aber nicht die breite Masse.

Dann gibt es öffentliche "Wege" - die z.B. für den Strassenverkehr nicht zugelassen sind - Feldwege als Beispiel - OK für Traktoren die zum Feld müssen oder Wanderer / Radfahrer - nicht aber für Autos (es sei denn mit Ausnahmegenehmigung) oder halt einer guten Erklärung im Falle der Polizei Kontrolle.

 

Gemeinde - oder Städtische Strassen sind meiner Meinung nach die Unterteilung der Zuständigkeit. Es gibt Strassen wo die Stadt - oder die Gemeinde nach zu schauen hat - dann gibt es Strassen wo zum Beispiel der Kreis ein Auge drauf zu haben hat - zum Beispiel bei Reparatur (oder auch Streudienst im Winter) - die sogenannten Kreisstrassen - gleiches gibt es dann für Bundesstrassen deren Dinge - meiner Meinung nach - der Bund zuständig ist .... und es gibt Autobahnen (ich bin mal frech und behaupte das auch hier die Bundesregierung zuständig ist ... jedenfall solange die nicht in PRIVATE Hand kommen und mit MAUT gearbeitet wird)

 

Unsicher bin ich mir bei der Widmung der Strassen. Ich meine einmal gehört zu haben das es STrassen gibt die Personen gewidmet sind die zum Beispiel etwas für einen Ort / Gemeinde getan haben.

So wurde aus einer "Schulstrasse" die schlichtweg so hieß weil eine Schule an der STrasse lag - die Dechant Rupperzhoven Strasse - ein Priester der im Ort einiges wohl getan hat (z.B. meine Taufe) Und die Widmung der Strassen sind Angelegenheit der STadt und der Gemeinde - denn hier wird über die Namensnennung entschieden. Heute weniger als früher ... denn vor ein paar Jahren wurden ja Gemeinden zusammengelegt und da konnte es vorkommen das eine Gemeinde plötzlich  nach der Zusammenlegung dann 5 Schulstrassen hatte. Und weil das postalisch früher schon ni cht ging wurden die Strassen dann umbenannt. Auch nach dem Krieg wurden einige Strassen umbenannt. So wurde aus der Hindenburg Strasse bei uns im Ort dann zunächst die Hauptstrasse - nach der zusammenlegung der Gemeinden gab es dann plötzlich X Hauptstrassen - postalisch wieder ein SUPER GAU - und die Hauptstrasse wurde dann zur Rödgener Strasse.

Ob die zwischenzeitlich noch mal anders geheißen hat weiß ich nicht .. aber grob war es so.

 

Nochmal zur Erinnerung - ich denke es ist so - muss aber nicht

miboki  06.05.2011, 10:25

Der Begriff "Widmung" bezieht sich in bei straßen auf die Straßenrechtliche Öffentlichkeit von Straßen im gegensatz zur Verkehrsrechtlichen Öffentlichkeit.  Eine Widmungsverfügung ist ein Verwaltungsakt.  Die Benennung von Straßen nach Persönlichkeiten wird zwar im Sprachgebauch als Widmung bezeichnet, hat aber mit dem Straßenrecht nichts zu tun.

Viel weiß ich dazu leider auch nicht, aber wir haben hier in der Stadt das Problem, dass wir eine Straße nicht mit Tempo 30 bekommen, weil es eine STAATS-Straße ist - vermutlich ist das auch bei dir gemeint.

Für Staatsstraßen scheinen einfach andere Regeln zu gelten.