Schneeräumung wenn kein Bürgersteig vorhanden
wir wohnen auf dem Dorf. Es gibt bei einigen Straßen keinen Bürgersteig. So auch bei unserem Grundstück. Hier ist eine 30iger Zone und die Straße ist breit aber ohne Bürgersteig. Muss dann von uns privat geräumt werden oder ist dafür die Gemeinde zuständig, da ja öffentliche Straße und kein Bürgersteig vorhanden?
6 Antworten
Wenn kein Bürgersteig vorhanden ist, muss man idR. die Strassenfahrbahn auf eine Breite von 1,20 m räumen (siehe Satzung der Stadt/Gemeinde).
Wann und wie oft muss geräumt werden?
Wann geräumt werden muss, wird normalerweise durch Landesgesetz oder Ortssatzung geregelt. Fragen Sie einfach bei der Gemeindeverwaltung nach. Gibt es keine Regelung, gilt folgendes: Nachts ist sozusagen frei. Erst ab 7.00 Uhr an Werktagen und 8.00 oder 9.00 Uhr (je nach Ortssatzung) an Sonntagen muss mit dem Räumen begonnen werden. Berufstätige, die bereits früher unterwegs sind, haben keinen Anspruch auf eine geräumte Straße oder einen geräumten Gehweg. Wenn Schnee oder Eis zu erwarten sind, sollte man den Wecker rechtzeitig klingeln lassen. Die Räumpflicht gilt normalerweise bis 20.00 Uhr. Doch was heißt "normalerweise"? Die Hausbesitzer sollten sich also die entsprechende Satzung ihrer Gemeinde besorgen und diese auch durchlesen. Sollte die Witterung tagsüber immer wieder für Glätte sorgen, muß auch immer wieder "nachgeräumt" oder "nachgestreut" werden.
Gibt es keine Räumverpflichtung seitens der Gemeinde an die Anwohner, räumt die Gemeinde die Straßen oder vergibt Aufträge an einen Unternehmer oder ländlich, z.B. einen Landwirt. Die Pflicht liegt i.d.R. bei dem Träger der Strassenbaulast.
NEIN wenn es keinen Bürgersteig gibt, muss man auf der Straße laufen und dafür ist die Gemeinde zuständig.
dafür ist die Gemeinde zuständig.
Falsch! Das trifft nicht immer zu, vor allem nicht bei kleineren Nebenstraßen.
Da würde ich zur Sicherhheit mal bei der Gemeinde nachfragen.
Wenn es üblich ist, daß die Fußgänger am rand dieser Strasse gehen, könnte dort Räumpflicht für dich bestehen
Das besteht mit Sicherheit.
Du musst da räumen wo die Leute gehen.
Bei Unklarheiten bei der Gemeinde anrufen.
Die Gemeinde schiebt ja nur die Strasse frei und lässt den Papp dann Meterhoch am Rand liegen, so kann da keiner laufen....