Hartz IV Eingliederungsmaßnahme abgelaufen - keine Einladung folgt
Hallo zusammen,
soeben ist mir aufgefallen, dass meine Eingliederungsvereinbarung seit 2 Monaten abgelaufen ist. Seitdem habe ich keine Einladung vom Jobcenter mehr erhalten, eine Weiterbewilliigung von Leistungen nach Antrag ist aber erfolgt. Bin ich verpflichtet, da hinterherzulaufen? Droht mir Leistungsentzug, weil ich mich nicht gemeldet habe? Oder ist es Aufgabe des Jobcenters, mich deshalb einzuladen?
Danke!
8 Antworten
Bin ich verpflichtet, da hinterherzulaufen?
Nein
Droht mir Leistungsentzug, weil ich mich nicht gemeldet habe?
Nein
Oder ist es Aufgabe des Jobcenters, mich deshalb einzuladen?
Ja
Vor einigen Monaten hatte ich den Fall auch einmal, bin zur anmeldung gegangen und habe mir einen Vorsprachetermin geholt.
Einfach abwarten, aber die nächste Einladung des Jobcenters unbedingt befolgen, sonst gibt es sofort Leistungskürzungen. Wenn du aus eigener Initiative etwas unternehmen willst, kannst du jederzeit einen Termin mit deinem Fallmanager vereinbaren.
die nicht zulässig sind!!!
Siehe VirtualSelf.- Nur vorsichtshalber..falls eine Termineinladung mal nicht bei dir ankommen sollte (kommt ja gelegentlich vor): Im Zweifelsfall muss das Jobcenter den Nachweis erbringen, dass ihr Schreiben dem Hilfebedürftigen tatsächlich zugestellt wurde.
Nur allgemein, vielleicht ja mal ganz interessant : http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-15_09-09-2008.pdf
Au Deine Frage hast Du ja schon Antwort bekommen. - Vi9elleicht interessiert Dich dies:
"Verfassungswidrige Eingliederungsvereinbarung"
Hartz IV Beziehern werden per Eingliederungsvereinbarung die Grundrechte ab erkannt. Und die Bevölkerung steht da und beschimpft die Leistungsempfänger, ohne darüber nachzudenken was hier geschieht.