Unterschied: Nichtig / Anfechtbar / Ungültig / Unwirksam?

2 Antworten

Ein Rechtsgeschäft bzw. Vertrag wird immer dann als nichtig angesehen, wenn es derart schwere Mängel aufweist, dass ihm per Gesetz keinerlei Rechtswirkung zugesprochen werden kann.

Ein Vertrag kann wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten werden.

Ungültig ist im Prinzip dasselbe wie nichtig.

Ein Rechtsgeschäft bzw. Vertrag ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden kann. 

lapizuzeli 
Beitragsersteller
 01.01.2019, 14:35

Perfekte Antwort. danke

EphraimUlk  01.01.2019, 15:41
@lapizuzeli

an die sehr gute Antwort hier noch anschließend: „Ungültig“ ist kein Begriff, der juristisch verwendet wird. Juristen sagen entweder der Vertrag ist unwirksam oder nichtig. Man kann sich quasi als Laie outen, wenn man sagt, der Vertrag ist ungültig.

Schau Dir mal den Unterschied zwischen nichtig und unwirksam an

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit

  • Nichtig: Eine Sache steht zwar von Beginn an im Vertrag, aber sie gehört dort nicht hinein. Sie ist nicht rechtswirksam.
  • Unwirksam: Eine Sache war zunächst wirksam und damit rechtsgültig, wird aber später unwirksam.
  • Anfechtbar: Man kann gegen eine Sache (auf dem Rechtsweg) vorgehen (eine Sache anfechten).
  • Ungültig: Ein Vertrag kann beispielsweise wegen eines Formfehlers oder wegen eines fehlenden Inhalts ungültig werden.

Gruß Matti