Verschwiegenheitsvertrag - Minderjährige?
Dürfen Minderjährige einen Vertrag unterschreiben, mit dem Sie sich verpflichten keine Auskunft oder sonstige Informationen über das Meeting oder sonstiges herauszugeben ?
Danke !
4 Antworten
Natürlich dürfen sie so einen Vertrag unterschreiben, nur gelten dafür auch die Bestimmungen §§106 ff BGB. Das bedeutet, dass so ein Vertrag nicht das Papier wert ist, auf das er geschrieben wurde.
Solange die Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben oder die Volljährigkeit da ist, ist er schwebend (un)wirksam.
heißt also wenn ein 17 Jähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten zusichert (Schriftlich) über die besprochenen Geschäfte, stillschweigen zu vereinbaren - ist er nicht haftbar falls er sich nicht dran halten sollte?
So iises, zumindest nicht aus dem Vertrag. Er kann allerdings aus "normaler" Schadensersatzpflicht haften müssen.
Wenn nur du unterschreibst ist dieser Vertrag so gut wie nichtich.
wenn das stimmen würde, dann würden Banken, Vericherungen und auch Hotels nur noch Azubius einstellen, die über 18 Jahre alt sind.
Wenn der Minderjährige mit Zustimmung der Eltern eine Arbeit oder Ausbildung beginnt, kann er innerhalb dieses Bereichs sehr wohl gültige Willenserklärungen abgeben.
Dürfen ja, die Frage ist, wie kommt es dazu?
Wenn die Eltern dem Minderjährigen die Genehmigung zum Beginn einer Ausbildung geben, und er im Rahmen der Ausbildung oder der Arbeit diesen Vertrag unterschreiben soll, dann darf er das und die Unterschrift ist auch gültig (§ 113 BGB).
Sollen Sie einfach so einen Vertrag unterschreiben, dann dürfte er unwirksam sein.
Eine Verschwiegenheitserklärung bei Minderjährigen bedarf der Gegenzeichnung der gesetzlichen Vertreter. Das dient dem Schutz des Minderjährigen, da dies ein für den Minderjährigen belastende Verpflichtung darstellt, die, bei Mißachtung der Verschwiegenheit, zur strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
bedarf der Gegenzeichnung der gesetzlichen Vertreter
Die Schriftform bei Genehmigung oder Einwilligung ist ncht erforderlich.
bei Mißachtung der Verschwiegenheit, zur strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Kann, muss aber nicht. Gerade hierbei dürfte es auf die Einwilligung oder Genehmigung der Eltern eher nicht ankommen.
es kommt drauf an um was es geht. ein minderjähriger Azubi darf durchaus unterschrweiben, dass das was in der Firma abgeht nicht nach draussen gelangen darf und er kann auch dafür bestraft werdn, wenn er es dennoch tut.....
Ja sprich er ist nicht Rechtsgültig ?