Verschwiegenheitsvertrag - Minderjährige?

4 Antworten

Natürlich dürfen sie so einen Vertrag unterschreiben, nur gelten dafür auch die Bestimmungen §§106 ff BGB. Das bedeutet, dass so ein Vertrag nicht das Papier wert ist, auf das er geschrieben wurde.

Flo1694 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 21:58

Ja sprich er ist nicht Rechtsgültig ?

Ifm001  21.06.2013, 22:23
@Flo1694

Solange die Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt haben oder die Volljährigkeit da ist, ist er schwebend (un)wirksam.

Flo1694 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 22:44
@Ifm001

heißt also wenn ein 17 Jähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten zusichert (Schriftlich) über die besprochenen Geschäfte, stillschweigen zu vereinbaren - ist er nicht haftbar falls er sich nicht dran halten sollte?

Mikkey  21.06.2013, 23:27
@Flo1694

So iises, zumindest nicht aus dem Vertrag. Er kann allerdings aus "normaler" Schadensersatzpflicht haften müssen.

PokemonFan18531  22.06.2013, 09:15
@Mikkey

Wenn nur du unterschreibst ist dieser Vertrag so gut wie nichtich.

tapri  22.06.2013, 09:16
@PokemonFan18531

wenn das stimmen würde, dann würden Banken, Vericherungen und auch Hotels nur noch Azubius einstellen, die über 18 Jahre alt sind.

Meandor  22.06.2013, 09:53
@tapri

Wenn der Minderjährige mit Zustimmung der Eltern eine Arbeit oder Ausbildung beginnt, kann er innerhalb dieses Bereichs sehr wohl gültige Willenserklärungen abgeben.

Dürfen ja, die Frage ist, wie kommt es dazu?

Wenn die Eltern dem Minderjährigen die Genehmigung zum Beginn einer Ausbildung geben, und er im Rahmen der Ausbildung oder der Arbeit diesen Vertrag unterschreiben soll, dann darf er das und die Unterschrift ist auch gültig (§ 113 BGB).

Sollen Sie einfach so einen Vertrag unterschreiben, dann dürfte er unwirksam sein.

Eine Verschwiegenheitserklärung bei Minderjährigen bedarf der Gegenzeichnung der gesetzlichen Vertreter. Das dient dem Schutz des Minderjährigen, da dies ein für den Minderjährigen belastende Verpflichtung darstellt, die, bei Mißachtung der Verschwiegenheit, zur strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

jurafragen  22.06.2013, 00:27

bedarf der Gegenzeichnung der gesetzlichen Vertreter

Die Schriftform bei Genehmigung oder Einwilligung ist ncht erforderlich.

bei Mißachtung der Verschwiegenheit, zur strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Kann, muss aber nicht. Gerade hierbei dürfte es auf die Einwilligung oder Genehmigung der Eltern eher nicht ankommen.

es kommt drauf an um was es geht. ein minderjähriger Azubi darf durchaus unterschrweiben, dass das was in der Firma abgeht nicht nach draussen gelangen darf und er kann auch dafür bestraft werdn, wenn er es dennoch tut.....