EMS Mitgliedschaft - Vertrag anfechtbar wenn der Vertrag nicht ausgehändigt wurde?
Hallo Ihr Lieben
am 06.06.2019 habe ich eine EMS Mitgliedschaft in einem Studio abgeschlossen.
Gestern am 12.06.2019 habe ich einen Blick auf mein Konto geworfen und eine Abbuchung i H b 208,50 € entdeckt. Dass mit 50 Euro Mitgliedbeitrag abgebucht werden und ca 50 € für die Kleidung und die Mitgliedskarte, wusste ich. Allerdings wusste ich nicht, dass das Startpaket 150!!€ kosten soll.
Den Vertrag, den ich unterschrieben habe, hat das Studio einbehalten. Ich bin ziemlich sauer und wollte den Vertrag widerrufen, nach Recherchen habe ich rausgefunden dass dies nicht so einfach geht.
Leider kenne ich die AGBs meines Vertrages nicht (auch nicht ob das 150€ Startpaket dort vermerkt ist).
Ist es möglich den Vertrag zu widerrufen, aufgrund dessen, dass ich meinen Vertrag nicht ausgehändigt bekommen habe?
Danke und Liebe Grüße
Tamina
5 Antworten
In solchen Fällen sollte man vorher LESEN was IN DEM VERTRAG steht.
Gehe am besten zu einem Anwalt.
Nein, du kannst nicht widerrufen, bloß weil du keine Kopie erhalten.
Ein Tipp für die Zukunft: Darauf bestehen, dass man den Vertrag zu Hause in Ruhe durchlesen kann und dann unterschrieben zurückbringt.
Weigert sich der Laden, sofort umdrehen und nie wieder kommen.
Danke dir! Ich dachte, dass wegen den aktuellen neuen Datenschutzbestimmungen sie mir den Vertrag aushändigen MÜSSEN
Wenn es wirklich so ist, dass die dich angeschwindelt haben, kannst du den Vertrag allerdings durchaus "widerrufen". Das wäre dann etwas genauer eine Anfechtung wegen "arglistiger Täuschung".
Dazu bräuchtest du aber zu deiner Sicherheit eine Art von Nachweis, wie die Vertragskonditionen wirklich aussehen. Wenn im Vertrag nämlich dann doch die 150€ drin stehen und du nicht genau hingeschaut hast, wer glaubt dir dann? Bestenfalls findest du dann weitere Geschädigte und dann zeichnet sich ein Schema ab. Ansonsten ist das Gericht neutral und Trickbetrüger lügen halt gerne. Sprich: Da steht Aussage gegen Aussage und das Gericht glaubt dann lieber dem Schriftstück, das du unterschrieben hast.
Du solltest auf eine Kopie deines Vertrages bestehen, den dir dieses Studio auch aushändigen muss.
Und dann kannst du ja mal lesen, was du unterschrieben hast.
Nein, das reicht nicht. Es liegt in deiner Verantwortung, Dir eine Kopie aushändigen zu lassen.