Unternehmensgegenstand formulieren?

3 Antworten

Eine Frage: Was hat der Notar oder das Handelregister damit zu tun?

Geht es um die Formulierung der Tätigkeit einer GmbH?

Geht es um die Eintragung als e.K. ins Handelsregister?

Wenn ja, ist der Notar Dein Ansprechpartner.

Wenn nein, hast Du mit diesen beiden Institutionen nichts zu tun.

Lochbauchfrager 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 17:56

Danke für die Antwort. Es geht um die Formulierung der Tätigkeit einer GmbH, welche somit vom Notar beurkundet und im Handelsregister eingetragen wird.

Helmuthk  21.11.2017, 22:28
@Lochbauchfrager

Warum fragst Du dann nicht den Notar?

Er erhält eine Gebühr für die Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister.

Schlage ihm Deine Formulierungen vor.

Er muss sich äußern.

Ob es dem Handelsregister passt, weiß ich nicht. Möglicherweise schon...

Dem Gewerbeamt sollte das aber auf keinem Fall ausreichen, denn das sagt doch nichts aus, womit du handeln willst ! Und Sinn der Gewerbeanzeige ist der Verbraucher-und Konkurrentenschutz. Dafür muss das Gewerbeamt wissen, womit du handelst. Es bedarf schließlich bedürfen verschiedene Warengruppen völlig verschiedener Überwachung (z.B. Lebensmittel, Kosmetik, Tiere, Antiquitäten, KFZ etc.). Deshalb musst du dort die Warenobergruppen angeben.

Lochbauchfrager 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 21:19

Danke für die ausführliche Antwort. Kann der im Handelsregister bzw. Gesellschaftsvertrag angegebene Unternehmensgegenstand denn von dem auf dem Gewerbeamt abweichen oder stellt das ein Problem dar? Ich möchte in Zukunft nun mal möglichst flexibel sein und für eine Erweiterung oder Änderung der Geschäftstätigkeit nicht gleich zum Notar rennen müssen...

Geochelone  22.11.2017, 07:05
@Lochbauchfrager

Natürlich kann die Tätigkeit abweichen, solange das Gewerbe nicht wesentlich mehr macht !

Schließlich kann ein Unternehmen mit einem Ziel gegründet werden, dass es bei der tatsächlichen Gewerbeausübung dann doch nicht macht. Niemand kann die Gesellschaft zwingen, eine bestimmte Aufgabe zu machen. Und beim Gewerbeamt muss die tatsächliche - nicht für irgendwann mal angedachte - Tätigkeit angemeldet werden. 

Bei der IHK kannst Du eine kostenlose vorab Namens und Gegenstandsprüfung machen lassen. Das kleine Gutachten geht an das Handelsregister und in Kopie zu Dir Dann hat das HG keine Fragen in der Regel. Ansonsten reden die auch mit Dir und sagen auch was denen nicht passt.

Meine Erfahrung aus 2010 IHK Essen- HR Duisburg