Unternehmensgegenstand formulieren?
Hallo zusammen,
habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.
Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?
Um es konkret zu machen...
Beinhaltet dieser kürzere:
Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.
diesen längeren und ausführlicheren:
Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.
Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?
Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.
3 Antworten
Eine Frage: Was hat der Notar oder das Handelregister damit zu tun?
Geht es um die Formulierung der Tätigkeit einer GmbH?
Geht es um die Eintragung als e.K. ins Handelsregister?
Wenn ja, ist der Notar Dein Ansprechpartner.
Wenn nein, hast Du mit diesen beiden Institutionen nichts zu tun.
Warum fragst Du dann nicht den Notar?
Er erhält eine Gebühr für die Beurkundung und Anmeldung zum Handelsregister.
Schlage ihm Deine Formulierungen vor.
Er muss sich äußern.
Ob es dem Handelsregister passt, weiß ich nicht. Möglicherweise schon...
Dem Gewerbeamt sollte das aber auf keinem Fall ausreichen, denn das sagt doch nichts aus, womit du handeln willst ! Und Sinn der Gewerbeanzeige ist der Verbraucher-und Konkurrentenschutz. Dafür muss das Gewerbeamt wissen, womit du handelst. Es bedarf schließlich bedürfen verschiedene Warengruppen völlig verschiedener Überwachung (z.B. Lebensmittel, Kosmetik, Tiere, Antiquitäten, KFZ etc.). Deshalb musst du dort die Warenobergruppen angeben.
Danke für die ausführliche Antwort. Kann der im Handelsregister bzw. Gesellschaftsvertrag angegebene Unternehmensgegenstand denn von dem auf dem Gewerbeamt abweichen oder stellt das ein Problem dar? Ich möchte in Zukunft nun mal möglichst flexibel sein und für eine Erweiterung oder Änderung der Geschäftstätigkeit nicht gleich zum Notar rennen müssen...
Natürlich kann die Tätigkeit abweichen, solange das Gewerbe nicht wesentlich mehr macht !
Schließlich kann ein Unternehmen mit einem Ziel gegründet werden, dass es bei der tatsächlichen Gewerbeausübung dann doch nicht macht. Niemand kann die Gesellschaft zwingen, eine bestimmte Aufgabe zu machen. Und beim Gewerbeamt muss die tatsächliche - nicht für irgendwann mal angedachte - Tätigkeit angemeldet werden.
Bei der IHK kannst Du eine kostenlose vorab Namens und Gegenstandsprüfung machen lassen. Das kleine Gutachten geht an das Handelsregister und in Kopie zu Dir Dann hat das HG keine Fragen in der Regel. Ansonsten reden die auch mit Dir und sagen auch was denen nicht passt.
Meine Erfahrung aus 2010 IHK Essen- HR Duisburg
Danke für die Antwort. Es geht um die Formulierung der Tätigkeit einer GmbH, welche somit vom Notar beurkundet und im Handelsregister eingetragen wird.