Untermietvertrag bei Hartz4, Hauptmietvertrag erforderlich?

5 Antworten

Verträge, egal welcher Art, des Vermieters eines Leistungsempfängers gehen das Jobcenter nichts an. Auch dann nicht wenn der Vermieter selbst Mieter ist.

Sollte das Jobcenter die Vorlage des Hauptmietvertrages fordern würde ich nach der rechtlichen Grundlage dafür fragen.

Was der Vermieter evtl. muß, weil es aus dem Mietvertrag nicht genau hervorgeht, ist die genaue Aufschlüsselung der Miete nach Kaltmiete, Heizkosten und übrige Nebenkosten.

Das aber auch nur wenn keine Pauschal-/Inklusivmiete vereinbart wurde.

Normalerweise nicht. Aber die werden eine Mietbescheinigung von deinem Vermieter haben wollen.

Es kann auch sein, dass die zusätzlich eine Bestätigung vom Hauptmieter sehen wollen, damit ersichtlich wird, ob die Höhe deiner Miete gerechtfertigt ist. Aber eher unwahscheinlich, wenn sie nicht auffällig hoch ist!

Der Untermietvertrag entspricht doch dem Hauptmietvertrag mit abgewandelten Beträgen. Der Hauptmietvertrag wird mit Sicherheit erwartet, damit der "Untermieter" nicht eine überhöhte oder die vollständige Miete des Hauptmieters "bezahlt".

Denke daran, du forderst vom Staat, also von uns allen.

MWF1507 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 19:45

Ich bin der Hauptmieter, nicht der Untermieter, und ich will nix vom Staat, deshalb finde ich es doch grenzwertig, der Arge meinen Miertvertrag vorlegen zu müssen, geht die doch eigentlich nichts an........?!?

Manche fordern das, andere nicht. Die Frage solltest daher du dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter stellen.

Ich würde sagen, nein. Nur Deinen Untermietvertrag.