Untermietvertrag bei Eigentum?
Ich möchte ein Zimmer + Duschbad an meinen Sohn (über25) (Unter)vermieten. Jetzt ist es aber so, dass die besagten Zimmer in einem Haus befinden, welches mein Eigentum ist. Auch ich selber lebe in diesem Haus.
Handelt es sich dann dennoch um Untermiete oder ist das eine normale Vermietung?
5 Antworten
Die Begriffe Untermieter oder Untermietvertrag kennt das Mietrecht nicht.
Mieter ist Mieter und Mietvertrag ist Mietvertrag.
Ob der Vermieter selbst Mieter ist oder Eigentümer ist völlig egal.
Nimm also einen ganz "normalen" Mietvertrag und passe ihn entsprechend an.
Das deutsche Mietrecht kennt keinen Untermieter.
Ein sogenannter Untermieter ist ein Mieter.
Nur dass sein Vermieter nicht der Eigentümer ist sondern selber Mieter.
Jetzt ist es aber so, dass die besagten Zimmer in einem Haus befinden, welches mein Eigentum ist. Auch ich selber lebe in diesem Haus.Handelt es sich dann dennoch um Untermiete oder ist das eine normale Vermietung?
Da macht man einen ganz normalen Mietvertrag.
Dann sollte man einen Steuerberater haben und hilfreich ist auch die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.
Da du wahrscheinlich keine Miete an irgendeinen Vermieter zahlst, ist das eine ganz normale Vermietung.
Und nicht vergessen, Steuern auf die Mieteinnahmen zu zahlen
Wäre die Ehebung eines angemessenen Beitrages für Kost und Logis nicht evtl. sinnvoller, als die Vermietung?
Eine offizielle vertraglich geregelte Mieteinnahme müssen Sie versteuern.
Und die Bestimmungen zum Mietrecht beachten. Was im E-Fall schlimmer sein kann als die paar € Steuern;-)
Es ist Vermietung, da du der Eigentümer und nicht nur der Besitzer bist.
Fragesteller ist in diesem Fall beides. Eigentümer und Besitzer.
Und Vermietung ist es immer wenn jemand Wohnraum vermietet.
Auch dann wenn der Vermieter selbst Mieter ist.