Untermieter lässt Hauptmieter nicht rein! Was zu tun?
Ich miete eine Zweizimmerwohnung und ich habe immer ein Zimmer von den beiden untervermietet. Jetzt war ich 3 Monate lang in Frankreich und mit Erlaubnis meines Vermieters habe ich mein Zimmer untervermietet. Der Untermieter von meinem Zimmer zieht jetzt aus, aber mein "alter" Untermieter will aber mir nicht erlauben, dass ich wieder in mein Zimmer einziehe und lässt mich nicht in die Wohnung rein. Was zu tun? Ich will nicht unter der Brücke schlafen, obwohl mein Zimmer leer steht. Mein "alter" Untermieter hat den Schloss ausgetauscht und er glaubt, dass jetzt das ganze Wohnung zu ihm gehört. Soll ich zur Polizei gehen?
6 Antworten
Hole die Polizei, ist aber eine reiche Privatsache, Man wird dir da wenig helfen können.
Hole dir einen Schlosser, der dir den Zugang verschafft und ein neues Schloß einsetzt. Die Kosten berechnest du dem Untermieter und kündigst ihm gleich, weil du den Raum für dich benötigst.
Eine Kündigungskopie gleich mit an den Vermieter.
Die Kündigungsvereinbarung aus dem Untermietvertrag ist für dich die Grundlage.
Empfehlung: "Aus wichtigem Grund fristlos kündigen, gegebenenfalls zum nächstmöglichen Termin ..... (Das Datum aus der Kündigungsklausel einsetzen)."
Darf ich dann ihm fristlos Kündigen, oder muss ich die 15 Tagen einhalten, oder weil ich jetzt 3 Monate lang nicht in der Wohnung war, dann 3 Monaten?
Der Vermieter ist nicht Vertragspartner des öffnungsunwlligen Untermieters. Deshalb wird er in diese Zivilsache nicht eingreifen. Der Untermieter muss sofort auf Unterlassung über eine einstweilige Verfügung eines Richters am Amtsgericht verklagt werden. Der Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnung öffnen lassen, wenn ihm nicht aufgetan wird.
Du solltest dein Wohnrecht durch Vorlage des Mietvertrages glaubhaft machen können. Notfalls hat der Vermieter eine Kopie des Mietvertrages.
Der Untermieter gehört strafrechtlich verfolgt durch Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung.
Dem Untermieter solltest du außerdem außerordentlich und fristlos kündigen, weil eine Straftat vorliegt und damit das Zusammenleben in der Mietsache nicht mehr möglich ist. Gib ihm 3 Tage Zeit zum Ausziehen. Widersprich vorsorglich der Anwendung des §545 BGB und drohe eine Forderung auf Nutzungsentschädigung an, falls der Auszug nicht stattfindet. Zudem käme noch eine Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache.
Solltest du möbliert vermietet haben, kannst du zusätzlich zum 31.03.2015 hilfsweise ordentlich kündigen.
geh zu deinem vermieter, statt zur polizei....
Der Eigentümer hat mit der Untervermietung nichts zu schaffen.
Wenn du der Hauptmieter bist darfs du in deine Wohnung. Sprech mit deinem Vermieter wobei theoretisch kannst du damit auch zur Polizei
Du stehst im Mietvertrag. Ruf die Polizei und lass Dir von denen Zutritt verschaffen.