Steuern zahlen bei Untervermietung einer Mietwohnung
Ich habe eine Wohnung zur Miete. 2 Zimmer davon habe ich mit Einverständniß meines Vermieters untervermietet. Die Miete aus der Untervermietung nehme ich zur Begleichung der Hauptmiete. Muß ich auf die Miete aus der Untervermietung Einkommensteuern zahlen?
3 Antworten
Du musst sie in Deiner Steuererklärung angeben.
Steuern zahlen musst Du nicht auf die Einnahmen, sondern grob vereinfacht auf (Einnahmen minus Ausgaben). Ausgaben sind anteilig Deine Miete, aber auch Nebenkosten, Inserate zur Mietersuche, Mitgliedschaftsbeitrag im Vermieterverein etc. Falls Du die Zimmer möbliert vermietet hast: AfA der Möbel nicht vergessen.
Du wirst voraussichtlich kaum Steuer bezahlen, aber Du hast einigen Aufwand mit dem Belege-Sammeln und Kosten-Zusammenstellen. Und mit Einarbeitung ins Steuerrecht - wenn Du das nicht machst, schenkst Du dem Finanzamt viel Geld.
Nein, andersrum. Den Eigenanteil kannst Du nirgendwo abziehen, der ist Dein Privatvergnügen.
Angenommen, die gesamte Wohnung habe 100 m^2 und der untervermietete Teil habe 20 m^2, dann entfallen von der Miete 800 * 20 / 100 Euro = 160 Euro auf den untervermieteten Teil.
Diese 160 Euro werden gegen die Einnahmen von 200 Euro aufgerechnet, so dass Du im Endeffekt nur noch für 40 Euro Steuer zahlen musst.
Heisser Tipp: Geh' bald mal zu einem Steuerberater und lass' Dir das ausführlich erklären.
ja, wenn die Mieteinnahmen deine anteiligen Mietausgaben übersteigen
Warum sollst du auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen müssen?
Wir müssen alle Steuern zahlen und zwar auf unseren Gewinn aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder selbstständige Einnahmen.
Das heißt , du must die Mieteinnahmen aus der Untervermietung abzüglich der anteiligen Miete an den Hauptvermieter versteuern.
Das heist wenn ich aus der Untervermietung 200€ bekomme selbst aber 800€ Miete zahle ist mein eigenanteil Miete 600€, die ich abziehen kann? Natürlich auch die Nebenkosten und alles was du aufgezählt hast?