Untermieter - Kein Klingelschild?
Hallo,
ich habe folgende Frage, und zwar wohne ich in einer WG und habe mit dem Hauptmieter der Wohnung einen Untermietvertrag. Das ist auch kein Problem mit dem Vermieter, nur darf mein Name nicht am Klingelbrett an der Haustür stehen, am Briefkasten und an der Wohnungstür aber schon. Das hat jetzt schon einige male zu Probleme mit der Post (trotz c/o angabe) geführt. Ist das rechtens von dem Vermieter? Und gibt es da einen Grund für das Verbot?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :)
4 Antworten
Wenn das einheitliche Klingelschilder sind, womöglich vom Vermieter gestellt, darf er das verbieten,d a Du ja kein regulärer Mieter bist- Sonst dürftest Du sicher Deinen Namen mit auf das Namernsschild deines Unrtervermieters schreiben (nur keins daneben machen).
Aber mit c/o-Adresse Schwierigkeiten? Das sind dann nur Ausreden der Briefboten. Wenn der Name ja auch mit am Briefkasten steht. Könnte dann ja höchstens sein, wenn der Briefkasten IM Haus ist, dass er wegen eines Briefes an Dich nicht weiß, wo er klingeln soll, wenn Dein Vermieter nicht da ist. Wäre aber auch Blödsinn (die klingeln immer unten irgendwo).
Hallo
du kannst ohne Probleme die Namen von den Untermietern mit an den Postkasten und die Klingel machen. Sonst kommt natürlich nix an und ist ja auch irgendwie komisch wenn die Personen die da wohnt nicht auf dem Klingelschild steht.
Viele GRüße
Jana
Frag den Vermieter, ob du eine Funkklingelanlage installieren kannst. Die funzt mit Batterie und benötigt keinen Eingriff in die bestehende Anlage.
Ja, aber dann klingeln die Kumpels des Untermieters auch beim Vermieter und stören ihn bei der Mittagsruhe. Vermutlich will er deswegen kein gemeinsames Klingelschild.
Sowas könnte ins Auge gehen, dann wäre bald die ganze Wand mit solchen, immerhin anzuschraubenden, Klingeln gepflastert, weil jedes Kind in dem Haus seine eigene haben will ;-)
Ich kenne keine Vorschrift, die es verbietet, den Namen des Untermieters am Klingelschild anzubringen. Bei Leuten, die nicht miteinander verheiratet sind, aber eine gemeinsame Wohnung haben ist es doch üblich, beide Namen auf das Schild an der Klingel zu schreiben. Ich würde schon darauf bestehen, daß der Name dort erscheint.
Das kann nur was mit der Einheitlichkeit der Klingeln zu tun haben. Mit auf das vorhandene Schild schreiben muss erlaubt sein. Nicht, eins daneben zu machen z. B.
Ich vermute mal, dass der Vermieter verhindern will, dass Kumpels des Untermieters dann auch bei ihm klingeln (und ihn aus dem Mittagsschlaf wecken).
Ein Schild anzubringen ist ja nun keine große Sache, kein Eingriff in eine Anlage. Man ersetzt das vorhandene Schild einfach durch ein neues mit den zusätzlichen Namen.