Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Unverschuldet leistungsunfähig?
Person A (22) ist seit Juli 2011 in kontinuierlicher nervenärztlicher Behandlung - zwischengeschaltet war auch eine stationäre diesbezügliche Behandlung in der Psychiatrischen Klinik (8 Wochen). Ein erneuter teilstationärer Aufenthalt steht unmittelbar bevor. (wieder 8 Wochen).
Kind ist seit Juni 2012 auf der Welt. Seit dem 1x Ausbildungsgehalt (Ausbildung musste unterbrochen werden aus gesundheitlichen Gründen) bekommen, danach Krankengeld ca. ein halbes Jahr, seit Dezember Hartz IV (ab und an paar Euro vom 1 Euro Job noch, aber dieser konnte ebenfalls gesundheitlich nicht durchgezogen werden).
Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen? Bin unverschuldet leistungsunfähig oder? Wie sieht das für die Zukunft aus?
7 Antworten
Die Leistungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für den Unterhaltsanspruch als Solches. Ohne Leistungsfähigkeit gibt es keine Anspruch und somit geht auch kein Anspruch auf das JA über und es muß nichts zurückgezahlt werden.
Wichtig ist hierbei aber unbedingt, das kein Unterhaltstitel erzeugt wurde, etwa in dem freiwillig eine entsprechende Jugendamturkunde unterschrieben wurde. Bei einen bestehenden Titel ist dieser herauszuverlangen, dies muß fall es nicht freiwillig geschieht, per Klage geschehen.
Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?
Nur dann wenn du während der Vorschussgewährung leistungsfähig warst oder es hättest sein können.
Du wirst also nachweisen müssen, dass es dir unmöglich war ein entsprechendes Einkommen zu erzielen.
Besteht ein Titel über den Unterhalt? Falls ja, laufen in jedem Fall Schulden auf, die irgendwann geltend gemacht werden können. Daher müsste ein solcher Titel angegangen und abgeändert werden.
Besteht kein Titel, wirst du, wenn die Sachlage so zutrifft wie du das schilderst, den UV nicht zurückzahlen müssen.
Das bedeutet aber nicht, dass die Vorschusskasse dich nicht trotzdem zur Zurückzahlung auffordern wird. Gegen eine solche Aufforderung musst du dann vorgehen.
Natürlich musst du zahlen, außer du kannst nachweisen, dass das nicht dein Kind ist. Setz kein Kind in die Welt, wenn dus nicht finanzieren kannst O.o Wenn ich schon lese, Ausbildung abgebrochen + Kind. Selbst schuld. Dass du jetzt noch obendrein krank bist, ist der Nebenfaktor. Und wenn erstmal ein Unterhaltstitel besteht, dann biste richtig gearscht, bei jeder Zahlung die nicht bei dem Kind ankommt oder nicht vollständig, kann die Mutter Zwangsvollstreckung einleiten.
Zum "Kinder in die Welt setzten" gehören immer zwei!
Und hierbei entscheidet die Mutter ganz alleine, ob ein Kind das Licht der Welt erblickt oder nicht!
Abgesehen davon hat deine Antwort absolut nichts mit der gestellten Frage zu tun!
So jetzt bist du deine tolle moralische Empörung losgeworden. Glückwunsch. Der Rest ist übrigens für die Frage völlig irrelevant.
Wenn du tatsächlich leistungsunfähig bist, und danach sieht es meiner Meinung nach aus, musst du den Vorschuss nicht zurückbezahlen.
wenn die Unterhaltsanprüche an ein Amt weitergeleitet sind, kann es auch geschehen das Deine Eltern(Oma-Opa) evtl. in Regress genommen werden.
und na klar sind es Deine Schulden
und die Mama Deines Kindes kann auch davon Gebrauch machen...Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 Abs. 1 StGB wird derjenige bestraft, der sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.
einige Jugendämter machen davon auch Gebrauch, weil die Kosten durch Zahlungsunwillige unser Sozialsystem zu sehr belasten... Die Urteile sind dann meist Erzwingungshaft :))
himako, mal doch nicht den Teufel an die Wand!
Bei den vorliegenden Informationen kann man doch wirklich nicht von einem 170er ausgehen.
wenn die Unterhaltsanprüche an ein Amt weitergeleitet sind, kann es auch geschehen das Deine Eltern(Oma-Opa) evtl. in Regress genommen werden.
Hier muss doch zunächst mal geprüft werden, ob die Mutter als vorrangig Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsfähig ist / sein könnte. Abgesehen davon, wenn Großelternhaftung in Betracht kommt, dann haften alle 4 Großeltern gleichrangig und nicht nur die Eltern des Vaters!
weil die Kosten durch Zahlungsunwillige unser Sozialsystem zu sehr belasten...
Die Rückholquote für Unterhaltsvorschuss liegt bundesweit durchschnittlich bei 18%. Das hat einen guten Grund. Es geht hier in aller Regel nicht um Zahlungsunwilligkeit, sondern ganz einfach um fehlende Leistungsfähigkeit.
Rechne doch nur mal aus, wie weit ein Unterhaltsverpflichteter mit dem von einigen Parteien geforderden Mindeststundenlohn von 8,50 € kommt. Das ist dann bei 1 Kind schon ein dicker Mangelfall. Wenn mehr Kinder da sind wird es nicht besser .....
kann es auch geschehen das Deine Eltern(Oma-Opa) evtl. in Regress genommen werden
Klares Nein. Die 4 Großeltern können zwar vom Kind für den Unterhalt in Anspruch genommen werden, aber der Anspruch geht nicht auf das Land über, wenn Leistungen nach dem UhVorschG gewährt werden.