Muss ich mein Meister BaföG bei Abbruch zurückzahlen?

4 Antworten

Die Rückzahlungsmodalitäten ändern sich nicht. Du musst nur dann zahlen, wenn Du ein Einkommen über 1070 Euro(Selbstbehalt) als Alleinstehender hast. Allerdings bist Du verpflichtet, unverzüglich Veränderungen mitzuteilen. Direkt nachdem Du Dich bei der Schule abgemeldet hast, musst Du Meldung bei der kfw - Bank machen. Die haben da ähnliche Fristen, wie beim Arbeitsamt. Beziehst Du die Leistung weiterhin, nachdem Du abgebrochen hast, kannst Du wegen Betruges angezeigt und zur sofortigen Rückzahlung zur Verantwortung gezogen werden. Dort verstehen Sie keinen Spaß, das habe ich am eigenen Leibe erfahren. Ich bin wegen 3 Monaten Meister - Bafög kassieren ohne Meldung zu machen zu 80 Tagessätzen (Betrug) und zur sofortigen Rückzahlung verurteilt worden.

Hm ?!

So wie ich es verstanden habe musst du den Abbruch unverzüglich mitteilen damit die Zahlungen eingestellt werden.

Der bisher und unter korrekten Fördervoraussetzungen erhaltene Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden. Das Darlehen ist selbstverständlich zurückzuzahlen, ich glaube es gelten die üblichen Rückzahlungsfristen.

So habe ich es mal gelesen.

Soll die Ausbildung bzw. Förderung evtl. mal wieder aufgenommen werden. Dann informiere dich vorab über die Möglichkeiten

http://www.meister-bafoeg.info/de/118.php

Hallo Ja das habe ich auch anfangs gedacht aber ich glaube dann muss man tdz alles zurück zählen meine Frage bezieht sich ja auf ob man in allen Fällen alles zurückzahlen muss ..! Vielleicht weiß ja jemand etwas genaueres danke