Unterhaltsvorschuss ,zurückzahlen?
Hallo, Mein Cousen hat ein Problem : er ist von seiner Freundin getrent ,hat aber zwei kleine kinder. Bis jetzt hat er immer kinderunterhalt gezahlt. Dann aus gesundheitlichen Problemen ist nicht mehr seine Arbeitsvertrag verlängert. Seit zwei monate bekommt er Arbeitslosengeld ,hat aber trotzdem untehalt gezahlt. Jezt kann nicht mehr sonst muss immer mehr schulden machen. Arbeitslosengeld bekommt er c. 850 euro. Ich habe ihm gesagt das er solange arbeitslos ist muss er nicht zahlen . Er meint wen er nicht zahlt dann seine exfreundin bekommt von jugentamt unterhaltsvorschuss aber dann muss er das alles zurückzahlen. Frage ist wen seine ex bekommt von jugentamt unterhaltsvorschuss muss er diese geld zurück zahlen ? Er hat angst das nach paar monate bis er wieder gesund ist und eine arbeitstelle hat dann steckt voll im schulden und muss ganze diese umterhaltsvorschuss zurückzahlen.
2 Antworten
Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt muss nur zurück gezahlt werden,wenn man dem Jugendamt nicht nachweisen kann,das man zur Zeit nicht leistungsfähig ist !
Bekommt er also nur ca.850 € ALG - 1,dann muss ihm min.so viel davon bleiben,das er seinen Bedarf nach dem SGB - ll decken kann.
Das würden z.B. bei einem Single derzeit 391 € Regelsatz sein + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung,also der Warmmiete.
Würde er also angenommen 409 € Warmmiete zahlen müssen,dann läge der Bedarf inkl.der 391 € Regelsatz,bei 800 €,er müsste dann den übersteigenden Betrag als Unterhalt für die Kinder zahlen.
Etwas anderes würde es sein,wenn hier ein Unterhaltstitel vorliegen würde,dann ist er auch bei Arbeitslosigkeit verpflichtet,weiterhin den festgelegten Unterhalt zu zahlen,bis er eine Abänderung beim zuständigen Gericht beantragt hat.
Er könnte dann in diesem Fall auch eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen,dann würde der Kindesunterhalt als außergewöhnliche Belastung anerkannt,er könnte dann seinen Unterhalt weiter an sie zahlen und würde den Rest bis zu seinem Bedarf nach dem SGB - ll,vom Jobcenter aufgestockt bekommen.
Korrekt, den Unterhaltsvorschuss (deshalb heisst es "Vorschuss") muss er zurückzahlen.
Unterhaltsvorschuss ist nur zurück zu zahlen,wenn man trotz Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt gezahlt hat,wenn man nachweislich nicht leistungsfähig war,ist auch nichts zurück zu zahlen !
Wen er paar Monate arbeitslos ist , muss er später alles auf einmal zurückzahlen oder wie ?