ich verdiene ca.1300 Euro Netto.Muß ich unterhalt bezahlen bin seit 5 jahren wieder verheiratet.
hallo Leute!! ich hane eine 11 jahre alte tochter,habe sie das letzte mal gesehen vor ca.8 Jahren.Meine ex frau lebt mit dem Kind alleine.Ich bin wieder seit 5 Jahren mit meiner jetzigen frau glücklich verheiratet.Ich war 2 Jahre arbeitslös gewesen.Jetzt habe ich wieder Arbeit gefunden und verdiene ca.1300 euro Netto.Was muß ich denn an unterhalt bezahlen.Meine jetzige frau verdient auch nur 180 Euro.Das heißt wir haben zusammen 1480 Euro zu zweit.Wie wird das denn jetzt berechnet?.Meine frau muß ich ja auch noch mit ernähren.Wäre schön,wenn mir mal eins eine auskunft geben könnte.
lg chris
3 Antworten
Es muß doch ein Unterhalt festgesetzt worden sein. Ansonsten google mal nach der Düsseldorfer Tabelle.
Und natürlich mußt Du Unterhalt zahlen. Deine Frau kann mehr arbeiten und mehr verdienen, es war Deine eigene Entscheidung, wieder eine Partnerschaft einzugehen - Ihr habt Euch also Eure Situation selber geschaffen. Deine Tochter hat niemand gefragt, ob sie gerne geboren werden möchte oder was sie von Eurer Trennung hält. Sie konnte nicht entscheiden. Du hast sie gezeugt, also bist Du auch für sie verantwortlich. Steh gefälligst dazu!
Naja, bei der Zeugung hat der Mann durchaus ein Mitspracherecht und entscheidet selbst und ganz alleine. Wenn er sein Hirn nicht (schnell genug) einschaltet, ist auch das ganz allein seine "Entscheidung".
Natürlich musst Du Unterhalt für Dein Kind bezahlen, da Du an erster Stelle Deinem Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bist, dann Deiner jetzigen Ehefrau. Der Unterhalt berechnet sich meist nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07ddorftab/07ddorftab2011/DuesseldorferTabelle2011.pdf Also wirst Du vermutlich 364 € bezahlen, dann wird auch Dein Selbstbehalt nicht berührt. Deine jetzige Frau wird in diesem Fall vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt, leibliche Kinder haben immer Vorrang.
Von den 362,- wird aber noch das hälftige Kindergeld abgezogen, somit ergibt sich ein Zahlbetrag von 272,-€
Deine Tochter ist deiner Frau gegenüber vorrangig unterhaltsberechtigt (1609 BGB).
Das heißt, erst wenn die Ansprüche der Tochter befriedigt sind, wird deine Frau berücksichtigt.
Der Mindestkindesunterhalt nach 1612a BGB für ein 11-jähriges Kind beträgt 272,-€, ab 12 sind es dann 334,-€.
Diesen Unterhalt wirst du in aller Regel auch zahlen müssen. Deine Frau ist erwachsen, von ihr kann man erwarten, dass sie ihren Lebensbedarf selbst erwirtschaftet. Von einem Kind wird und kann das natürlich nicht gefordert werden.
Nun, ob ein Kind gezeugt wird und ob dieses dann geboren wird, liegt ganz alleine in der Entscheidung der Mutter. (Gewalttaten sind natürlich ausgenommen, zumindest in Bezug auf Zeugung))
Hier hat der Vater keinerlei rechtliche Einflussmöglichkeiten!