Unterhaltsvertrag rechtskräftig?

6 Antworten

Einen Unterhaltsvertrag könnt ihr machen.

Der Unterhaltsvertrag hätte dann vor Gericht Bestand, wenn ein höherer als der gesetzliche Unterhalt vereinbart wird.

Beim Unterhaltsverzicht gilt:

§1614 Abs. 1 BGB:

Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

Und warum sollte sie auch verzichten? Wenn sie selbst genug Geld zur Verfügung hat, dann steht es ihr natürlich frei kein Geld zu verlangen. Aber in dem Moment wo sie soziale Leistungen für sich und / oder das Baby in Anspruch nimmt, wird man ohnehin an dich herantreten. Wäre ja nun nicht so, dass der Staat den Unterhalt übernimmt, nur weil die Eltern eine "lustige" Vereinbarung getroffen haben.

Das Sorgerecht kannst du natürlich einklagen. Du kannst auch in die Nähe deines Kindes ziehen. Dann ist die Entfernung auch kein Problem.

Aber bevor es überhaupt ans zahlen geht, muss das Kind ja auch erstmal da sein. Und du musst die Vaterschaft anerkennen oder eine Vaterschaftsfeststellungsklage wird es an den Tag bringen ob du der Vater bist.

Fuhrmann123 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 22:45

Danke für die Antwort

ich bin mir nich zu 100% sicher...aber solange wie du keine Vaterschaftsanerkennung schreibst oder man dir die Vaterschaft nich beweisen kann gerichtlich...musst du erstmal garnix zahlen also unterschreib nix bevor du das nich direkt weisst. da kann dann ja auch jede kommen und sagen hey du bist der Vater du musst zahlen. so habe ich das verstanden als ich mal mit Anwalt und dem ganzen Mist zu tun hatte. bevor du hier sozusagen dein eigenes finanzielles Grab schaufelst und zahlst für ein Kind was du nie sehen wirst usw oder womöglich das in sonstige andere Richtungen ausartet und du aber schon irgendwas unterschreibst...denk vorher nach und nimm dir nen Anwalt! und die Höhe des Geldes hat zb ein Kollege von mir einen Vertrag verfasst... Summe x für die Mutter,notariell beglaubigt von ihr unterschrieben und da gibt es nix zu rütteln. sie wurde sogar darauf hingewiesen hat aber unterschrieben also kriegt sie auch nur diese Summe

wenn sie einen Unterhaltsvertrag oder Verzicht unterschreiben würde... Wäre dieser dann. Rechtkräftig vor Gericht?

Nein .... das wäre er nicht ..... die Kindesmutter kann nicht im Namen ihres Kindes auf den diesem zustehenden Unterhalt verzichten.

Sie kann nicht einmal auf den ihr zustehenden Betreuungsunterhalt verzichten, wenn sie folgend auf Transferleistungen angewiesen ist.

Fürs Kind? Nein. Das geht nicht. Sie kann nicht auf das Geld verzichten, dass für das Kind ist und nicht für sie. Und das ist auch nicht in Ordnung.

Eine Frau die das Kind groß zieht, hat viele Nachteile. Betrachte die Zahlung als Nachteilsausgleich. Sie kann nicht in der gleichen Weise arbeiten gehen wie du. Und sie hat immense Kosten, die das Unterhalt um vieles überschreiten.

Fuhrmann123 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 21:43

Sie möchte ja nichtmal das ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme auch wenn ich weiß das ich dieses einklagen könnte

Selly1980  10.12.2020, 21:45
@Fuhrmann123

Das ist egal. Es ist auch dein Kind. Und das Unterhalt ist nicht für die Frau, sondern für das Kind. Sie kann nicht auf das Geld im Namen des Kindes verzichten.

Dann kümmere dich. Sei ein Vater und sorge dich um dein Kind. Dann Klage es ein und dann sei auch ein Vater!

Fuhrmann123 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 21:48
@Selly1980

Das ist nicht das ich zu dem Kind nicht stehen will oder kann... Viel mehr ist es so das ich es mir nichtmal leisten könnte geschweige denn es möglich wäre zeitlich alle zwei Wochen das Kind zu holen... Davon abgesehen ob das Kind das überhaupt will jedesmal solche strecken zu fahren

Nein, der wäre sittenwidrig und damit ungültig