Vater nicht in der lage ausbildungsvertrag zu unterschreiben?

8 Antworten

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Du brauchst die Unterschrift beider Elternteile ansonsten ist der Vertrag nichtig und wird bei der IHK/Handwerkskammer nicht eingetragen.

Ein Ausbildungsverhältnis kann beträchtlichen Einfluss auf das spätere Leben des Kindes haben; daher ist eine, ansonsten bei Alltagsgeschäften, akzeptierte Zustimmung nur eines Elternteils, hier nicht zulässig.

Nur weil ein Sorgeberechtigter in erheblicher Distanz zur Familie lebt und nicht schnell greifbar ist, sind Solo-Entscheidungen des anderen und der Verzicht auf eine zweite Unterschrift nicht zulässig.

Dem Ausbildungsbetrieb sollte ggf. mitgeteilt werden, daß es vielleicht aus persönlichen und familiären Gründen länger als 2 Wochen dauern könnte, die zweite Unterschrift einzuholen - ein Ausbildungsbetrieb sollte dafür Verständnis haben...

Ggf. ist die zweite Zustimmung durch Entscheidung des Familiengerichtes zu ersetzen; ggf. wäre zu überlegen, ob Deine Mutter nicht das alleinige Sorgerecht beantragen sollte, falls der Vater aufgrund der Alkoholprobleme nicht in der Lage ist, dieses auch zu Deinem Wohl auszuüben.

Vertrag6789 
Beitragsersteller
 30.12.2017, 12:07

Danke für die antwort.

wenn dein vater nicht in der lage ist, den vertrag zu unterschreiben, dann muss die unterschrift durch ein gericht ersetzt werden. also ab zum gericht und unterschrift ersetzen lassen, wenn ihr nicht mal wisst wo er wohnt.

Gerichte sind in solchen Fällen sehr schnell. Wende dich ans Jugendamt mit dem Problem, die klären das dann vor Gericht.

Sag auf jedenfall in deinem Ausbildungsbetrieb, dass es aufgrund von familiären Differenzen länger dauern kann von dem anderen Elternteil die Unterschrift zu bekommen.

Dann würde ich noch bei der IHK anrufen, ob diese vielleicht noch ne Idee haben, um dir zu helfen.
Nur wegen einer fehlenden Unterschrift solltest du dir deine Zukunft nicht versauen lassen.

Wann wirst du eigentlich 18?

IckeWeissVonNix  28.12.2017, 20:24

Dann sprich wirklich mit der Behörde.
Wenn du im Februar 18 wirst, benötigst du ja die Unterschriften deiner Eltern nicht mehr.

Vertrag6789 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 12:08

Im Februar werde ich 18. Des weiteren ist es kein Betrieb sondern eine Behörde.

DerSchopenhauer hat ja schon beschrieben, dass Du um die zweite Unterschrift nicht herum kommst.

Wenn ich das so lese, reicht bei Dir eine Fristverlängerung nicht aus.

Ein so in sich verkapselter und kranker Mensch sollte nicht mal für einen Hund sorgen dürfen.

Sprich zuerst mit Deinem Ausbilder. Eine Behörde sollte auf dem "kurzen Dienstweg" eine Auskunft von einer anderen Behörde einholen können, z. B. vom Jugendamt.

Da Du bald 18 wirst, macht eine Änderung des Sorgerechts keinen Sinn mehr.

Mein Vorschlag wäre ja, den Vertrag erst nach Deinem 18. Geburtstag zu schließen. Das Ausbildungsjahr beginnt doch ohnehin erst nach den Sommerferien.

Vertrag6789 
Beitragsersteller
 30.12.2017, 12:07

Danke für die antwort.