Selbstgehalt (Pfändungsgrenze) im Unterhaltsfall (Mangelfall)?
Hallo, folgender Sachverhalt: Exmann zahlt schon immer zu wenig Unterhalt für meine beiden Kinder (12 und 9), momentan 412 euro statt 704 für beide. Er zahlt also ungefähr nur 60% des Mindestunterhaltes. Er hat noch zwei weitere Kinder aus neuer Ehe (mit denen er zusammen lebt) und stellt sich komplett quer und sieht auch nicht ein mehr Geld zu bezahlen. Dadurch, dass er um die 1900 Euro netto hat, liegt nun ein Mangelfall vor. Jedoch kam es unter anderem dazu, weil er eine 5000 (!!!) Rechnung (es war nur ein Kostenvoranschlag) vom Zahnarzt vorgelegt hatte und noch andere Dinge, die er gern in Rechnung stellen möchte. Wie sich rausstellte oder noch rausstellen wird, hat er diese Rechnung nie gezahlt. Meine Anwältin wird nun eine Gehaltspfändung anordnen, ich habe gelesen, dass die Pfändungsgrenze bzw. der Selbstgehalt da bis auf Hartz 4 Niveau runtergeschraubt werden können, ist das echt so?
5 Antworten
Meine Anwältin wird nun eine Gehaltspfändung anordnen
Die Anwältin selbst kann garnichts anordnen, sie könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Pfändung beantragen,aber....
Nur wenn es über den Unterhalt einen Titel gibt und der Unterhalt dann nicht in dieser titulierten Höhe gezahlt wurde, könnte er gepfändet werden - sonst nicht.
Er hat noch zwei weitere Kinder aus neuer Ehe (mit denen er zusammen lebt)
Auch diese Kinder haben einen Unterhaltsanspruch an ihn - alle leiblichen Kinder sind unterhaltsrechtlich gleichgestellt, egal aus welcher Beziehung sie abstammen.
Der Unterhalt für die beiden jüngeren Kinder wird also ebenfalls angerechnet - egal, ob er mit ihnen zusammen lebt oder nicht.
Dadurch, dass er um die 1900 Euro netto hat,
Dann ist er überhaupt nicht in der Lage, allen Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt zu leisten...
und stellt sich komplett quer und sieht auch nicht ein mehr Geld zu bezahlen.
Es liegt definitiv ein Mangelfall vor - und aus einer trockenen Zitrone lässt sich nichts mehr rausquetschen...
Er ist nicht "leistungsfähig" - und dann kann auch nicht mehr Unterhalt tituliert werden.....
Jedoch kam es unter anderem dazu, weil er eine 5000 (!!!) Rechnung (es war nur ein Kostenvoranschlag) vom Zahnarzt vorgelegt hatte und noch andere Dinge, die er gern in Rechnung stellen möchte.
Für die Höhe des Unterhaltes zählt ausschließlich sein "unterhaltsrelevantes Einkommen". Zahnarztrechnungen u.a. notwendige Behandlungen könnte er steuerlich geltend machen....., dies würde sich aber auf den Unterhalt gar nicht oder nur geringfügig auswirken....
Wie sich rausstellte oder noch rausstellen wird, hat er diese Rechnung nie gezahlt.
Wovon denn auch.....
ich habe gelesen, dass die Pfändungsgrenze bzw. der Selbstgehalt da bis auf Hartz 4 Niveau runtergeschraubt werden können, ist das echt so?
Für Pfändungen gilt der Pfändungsfreibetrag - dessen Höhe ist u. a. davon abhängig, ob er Jemandem Unterhalt gewährt oder nicht.... Je mehr Unterhaltsverpflichtungen er hat, denen er in titulierter Höhe nachkommt, desto höher ist der Freibetrag.
Soll "laufender Unterhalt" gepfändet werden, könnte der Pfändungsfreibetrag durch gerichtlichen Beschluss tatsächlich auf "Sozialhilfeniveau" herabgesetzt werden - allerdings könnte er dann seinen jüngeren Kindern auch keinen Unterhalt mehr leisten... deshalb dürfte das wohl hier nicht angewendet werden......
er hat vier kinder und von seinem gehalt werden somit unterhaltsbeträge für vier kinder berechnet. der betag ca. 700 euro wird dann auf die kinder verteilt, somit muss er natürlich nicht 704 euro für beide kinder zahlen, die bei dir leben. sollte allerdings ein titel über die summe bestehen, sieht die summe anders aus.
er sollte daher den titel umgehend gerichtlich ändern lassen, um seiner zahlpflicht nachzukommen.
natürlich wird der selbstbehalt den er hat nicht auf alg2 niveau geschraubt, da er ja der unterhaltspflicht für 4 kinder nachkommen muss. dein anwältin kann also gehaltspfändung anordnen lassen, er geht in widerspruch und in klage auf abänderung des titels. eine gehaltspfändung kann ihm natürlich auch den job kosten, dann bekommst du garnichts mehr.
Wenn dein EX - noch weitere 2 leibliche Kinder hat,dann ist er diesen auch zum Unterhalt verpflichtet,so sind es dann min. 4 Unterhaltsberechtigte und da reichen nun mal 1900 € Netto nicht aus um den Unterhaltsbedarf aller zu decken !
Deshalb bleibt nur eine Mangelfallberechnung und nein,bist auf ALG - 2 Höhe wird und darf sein Selbstbehalt nicht abgesenkt werden.
Im Normalfall läge der Selbstbehalt bei min. 1080 € Netto und dazu kann er noch min. berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten absetzen,min. aber 50 € pro Monat,es blieben dann also ggf.von den relevanten 1900 € Netto noch 770 € übrig !
Da er aber nun mal nicht nur zwei,sondern vier Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist,müssen diese 770 € prozentual je nach Altersstufe des / der Kinder verteilt werden.
Er hat zwar bei minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht,wenn er aber schon Vollzeit arbeitet wird es wahrscheinlich bei der Mangelfallberechnung bleiben,wenn man ihm nicht noch einen Nebenjob zumuten könnte,um so seinen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Sicher könnte man auch seinen Selbstbehalt herunter setzen,der liegt aber dann nicht auf Höhe des ALG - 2,denn jeder der Arbeitet steht mehr zu als nur der Grundbedarf nach dem SGB - ll,also mehr als nur mit ALG - 2.
Dann haben Dir mehrere Seiten Mist erzählt.
Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle. In den Anmerkungen steht auch, wie ein Mangelfall berechnet wird.
Selbst wenn ich jetzt mal annehmen würde das man seinen Selbstbehalt auf 880 € absenken würde,dieser stünde einem bei Arbeitslosigkeit zu,würden das gerade mal 200 € mehr zum Verteilen ergeben,also dann evtl. 970 € pro Monat !
Aber auch hier würdest du dann deine genannten derzeitigen 704 € für deine zwei Kinder nicht bekommen,denn für die anderen beiden blieben dann nur noch etwa 270 € übrig,also würde wieder alles auf eine Mangelfallberechnung hinaus laufen.
Dir bleibt dann die Möglichkeit ggf. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen und evtl.noch ALG - 2 beim Jobcenter,wenn das gesamte anrechenbare Einkommen unter eurem SGB - ll Grundbedarf liegen würde und alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt würden.
Vorrangig käme Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht.
Auf Grund der Unterhaltsverpflichtung ist der Pfändungsbetrag deutlich höher als der H4-Satz. Denn schließlich muss er dieser Verpflichtung auch nachkommen können!
Vielleicht hilft dir dieser Artikel:
Nein, das ist nicht so.
1080€ müssen ihm bleiben.
Was er darüber verdient, wird nach Alter gequotelt ausgezahlt.
So hab ich es aber auf mehreren Seiten gelesen. Da gelten nämlich diese Pfändungstabellen nicht mehr