16i teilhabe am arbeitsmarkt Unterhaltspflichtig?

2 Antworten

Du könntest dir einen Nebenjob suchen und somit den Mindestunterhalt zahlen...

Letztendlich kommt es darauf an wer den Unterhalt berechnet bzw. ob es Unterhaltsvorschuss gibt und wie sehr man sich ins Zeug legt, damit das Kind Unterhalt bekommt.

Ein Richter am Familiengericht könnte sagen: bis 48 Stunden die Woche Arbeit ist drin und dir ein fiktives Einkommen anrechnen. Aber dies müsste im Einzelfall entschieden werden. Auch die Jugendämter gehen immer mehr dazu über fiktive Gehälter zu berechnen. Und wenn Unterhaltsvorschuss fließt, dann baut sich in der Regel ein Rückstand auf, der ebenfalls zurück gezahlt werden muss.

höchstens das, was über knapp 1200 euro liegen würde, aber ich bin Laie darin

ClaudiaFr67 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 11:30

dann dürfte ich ja nicht in diesem rahmen liegen. nach allen abzügen bleiben mir ca 800 euro über