Unterhaltsberechnung vom Jugendamt verbindlich?
Ich habe bereits mehrmals gelesen, dass eine Kindes-Unterhaltsberechnung vom Jugendamt nicht verbindlich ist. Was sind allerdings die Folgen, wenn die Berechnung des Unterhalts-zahlers von der des Jugendamts abweicht, und eine Einigung mit der Mutter der Kinder unmöglich ist?
Aktueller Stand: Das Amt hat 3 Berechnungen gemacht, in denen der Vater zuerst auf 110%, letztendlich aber auf 120% gelandet ist. (nachdem die Exfrau das Amt aufgesucht hatte....) Vor der Neuberchnung war er bei 115% - der monatliche Durchschnittsverdienst ist zudem gesunken- eine höhere Unterhaltsstufe also nicht nachvollziehbar.
Werden sich die beiden Parteien nicht einig, und lässt der Vater eine Berechnung vom Anwalt machen, und würde das Ergebnis von dem des Amts abweichen- mit welcher Reaktion des JAs ist dann zu rechnen?
Und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird die Mutter dann automatisch vom Amt vertreten? Und wer trägt die Gerichtskosten?
3 Antworten
Hallöchen,
ich hoffe ich kann dir weiterhelfen. Also die Berechnung vom JUgendamt ist nicht verbindlich. Sie ist in dem Sinne eine grobe Richtlinie um sich meist außergerichtlich zu einigen. Sie wird nach der Düsseldorfer-Tabelle berechnet, es werden aber auch andere Faktoren mit einbezogen zB wie viele Unterhaltpflichtige KInder, unterhaltspflichtige Frau etc.
Wenn eine Berechnung verbindlich sein soll, brauch man einen Unterhaltstitel, dieser wird vom Jugendamt und Gerichten ausgestellt. Allerdings nur wenn es über Anwälte läuft oder beide Parteien einwilligen.
Die Berechnung von einem Anwalt wird 100%ig nicht viel anders werden als die vom Amt, denn das Amt berechnet nach zivilrechtlichen Grundlagen genauso wie der Anwalt, verdient der Kindsvater jetzt weniger muss er das dem Amt mitteilen und der Unterhalt wird neu berechnet.
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, verritt das Amt die Mutter, das man als ALG2-Bezieherin in solchen Fällen eine Abtrittserklärung unterschreiben muss, dh SIe hat keine Mitspracherechte etc mehr, das Amt übernimmt die komplette Angelegenheit.
Ich würde dem Kindesvater also empfehlen erst einmal einen Widerspruch zu schreiben innerhalb der angegebenen Frist und die Momentane Situation schildern, das er weniger Geld hat und dann wenn das nichts bringt, einen Anwalt konsultieren.
ACHSO::: Gerichtskosten der Mutter werden vom Staat übernommen, da sie ja ALG bezieht , wenn der Vater gutes Einkommen hat wird er natürlich zur Kasse gebeten, und das nicht wenig. Also lieber außergerichtlich einigen. Und wenn der Vater einen Anwalt braucht muss er den, je nach Einkommen natürlich auch evtl selbst zahlen.
Alles Gute..
Vielen Dank! Man wird halt misstrauisch, wenn das Amt 3 Berechnungen inkl. den Besuch der Exfrau benötigt, um zu einem (dem höchsten) Ergebnis zu kommen.
Die letzte Berechnung hat ein Anwalt gemacht, also zu der Zeit, als der Verdienst HÖHER war, und da war die Stufe aber niederiger- da wird man natürlich stutzig.....
Trotzdem vielen Dank!
Wenn das Jugendamt eine Berechnung vornimmt, lässt sie diese i.d.R. titulieren.
D.h. sie ist ganz sicher verbindlich, mit der Urkunde kannst Du gepfändet werden.
Dein Anwalt könnte versuchen den Titel abzuändern.
Eine gerichtliche Entscheidung würde das Jugendamt anerkennen müssen.
Das Jugendamt ist bei seiner Berechnung leider viel vaterfreundlicher als man das im Allgemeinen so annimmt.
Du müßtest doch anhand der Düsseldorfer Tabelle selbst ausrechnen können, ob das richtig ist oder nicht.
Wenn die Mutter eine Beistandschaft hat, dann wird sie vom JA vertreten.
Kann mir jemand sagen, ob ich weiterhin Unterhalt für meine Tochter dzahlen muss, bei Nettoeinkommen monatlich von 1200 € im Angestelltenverhältnis als Zeitarbeiter, meine Ex allerdings 3000 € reinen Gewinn aus ihrer Selbstständigkeit erzielt. Sollte schließlich sowas wie sag ich mal Verhältnismäßigkeit der Unterhaltspflicht geben.