Kindesunterhalt berechnen lassen als Vater

8 Antworten

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  1. beim zuständigen Jugendamt nachfragen
  2. Anwalt einen Brief an die EX schreiben lassen.
  3. wenn die Info da ist was er zahlen muss beim Jugendamt auf die neue berechnete Summe einen Titel geben lassen.

Wenn ihr zu wenig Einkommen habt, könnt ihr Prozesskostenhilfe beantragen.

Ich würde sofort einen Anwalt einschalten, wenn ich definitiv wüßte, dass ich zuviel zahlen würde.

SASJR 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 00:27

Danke dir, aber für Prozesskostenhilfe hat er einen hauch zuviel geld (knapp über grenze) also muß er sich allein den Anwalt leisten können und das geht nicht.

Barbara1971  13.02.2011, 00:40
@SASJR

Dann macht ein Beratungsgespräch beim Anwalt und der soll einfach mal einen Brief an die Mutter schreiben, das kostet sicherlich nicht die Welt und sie muß auflegen, was bei der Berechnung rauskam.

Ansonsten noch mal ans Jugendamt wenden, schliesslich hat der Vater auch Rechte und nicht nur Pflichten.

Oder einfach nächsten Monat nur den Satz aus der Düsseldorfer Tabelle überweisen, den ihr errechnet - die Mutter wird sich dann ganz schnell melden, wenn sie mehr Geld haben will. Wenn sie ungerechtfertigte Forderungen stellt, wird sie aber keinen Anwalt finden, der sie vertritt.

Hallo, meine Frage; mein Netto Einkommen beträgt 2637 Euro.Ich zahle derzeit Gesamt Unterhalt für 1 Exfrau und 3 Kinder, 17434 Euro Unterhalt. Jetzt ist mein 1 Kind 18 Jahre alt geworden, am 14.7.2012 Für dieses Kind zahle 420 Euro Unterhalt. Jetzt beginnt er eine Ausbildung,Gehalt 340 Euro. Einkommen meiner Exfrau ca. 1400 Euro + meinen Unterhalt + Kindergeld (1.Kind 18 Jahre, 2 Kind 16 Jahre, 3 Kind 14 Jahre)

Wieviel Unterhalt muß ich jetzt für meinen Sohn (18) zahlen? Vielen Dank, Bernd Gröper

Für ein Kind kann man nicht zuviel zahlen. Soll er zum Jugendamt gehen und sich um seine Dinge ggf. auch um das Kind kümmern.

SASJR 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 00:26

Danke für deine Antwort, nur er würde sich sehr gern um sein Kind kümmern, nur er darf es nicht sehen. Zahlen das darf er und das macht er genug

jimmini  13.02.2011, 00:28
@SASJR

Wenn er keine Gefahr für das Kind darstellt, darf er es sehr wohl sehen..allerdings muss er sich um das Recht des Kindes (also, in dem Fall auch seines) kümmern und zum Anwalt gehen, bzw. (kostengünstigere Variante) sich an das Jugendamt wenden.

SASJR 
Beitragsersteller
 13.02.2011, 00:39
@jimmini

Vor 8 Jahren war ein großes Theater mit jugenamt und Ihr. Da kam nie wirklich was zu stande. Dann gab er es auf und hatte einfach nur noch gezahlt. Später hatte er es wieder versucht, sein Kind zusehen nur es kam nie was zustande. Er hatte immer dem Kind zum Geburtstag geschenke gemacht und brav Unterhalt gezahlt. Sowie nach Fotos gefragt oder ob er sein kind sehen kann, aber es kam nie eine Antwort, geschweige mal ein Foto. Er und seine Familie leiden darunter da sie das Enkelkind gern mal sehen wollen. Aber die Mutter meldet sich nicht.

Lissy832  13.02.2011, 17:25
@SASJR

man kann sehr wohl zuviel zahlen "jimmini"... hier gehts über jahre um zich tausende von euros und nicht um ein paar cent... und wenn es dann auch noch (wie fast zu 99 %) so schön zweckfremd angewendet wird dann ist es erst recht nen gang zum anwalt wert...!!!!!