Beratungshilfe wegen Unterhaltsberechnung bei Volljährigkeit
Ich beantragte Beratungshilfe, um meinen Unterhalt von meinem Vater neu berechnen zu lassen (wegen erreichen der Volljährigkeit). Einkommen hab ich BAB und minimum Unterhalt vom Vater. Kindergeld bleibt bei meiner Mutter, (ich wohne noch zu Hause), um die notwendigen Kosten wie Miete, Essen, Versicherungen etc zu bezahlen. Jetzt teilte mir das Amtsgereicht mit, dass ich hätte zum Jugendamt gehen können, angeblich bis zum 21. Lebensjahr, um den Unterhalt berechnen zu lassen. Leider entzieht sich das meiner Kenntnis, mir wurde gesagt, nur bis zum 18. Lebensjahr. Kann mir das Amtsgericht jetzt die Beratungshilfe ablehnen und im Falle dessen, kann man dagegen vorgehen?
2 Antworten
Voraussetzungen für Beratungshilfe und PKH sind ein Mangel an eigenen fin Mitteln und ein Rechtsschutzbedürfnis.
Kann der Rechtsstreit tatsächl durch das Jugendamt beigelegt werden, wäre dies ein Grund keine Beratungshilfe / PKH zu gewähren. Da Unwissenheit leider nicht vor negativen Folgen schützen kann, ist jetzt zu klären ob das Argument des Amtsgerichts zutreffend ist. Erst danach kan man über das weitere entscheiden.
Na ja, schau mal "Düsseldorfer Tabelle" im Netz; verwenden die meisten Familiengerichte und die Zahlen sind auch meistens identisch. Jugendamt würde ich trotzdem gehen.