Habe ich Unterhalt Pflicht gemeinsame Wohnung mit Freundin?
Hallo zusammen, ich wohne mit meiner Freundin in einer Wohnung. Sie bezieht Grundsicherung in Höhe von ca 80 Euro. Die restlichen ca 400 Euro muss ich an Unterhalt ihr geben. Ich verdiene nur ca 1600 Euro brutto. Da bleiben mir am Ende nur noch ca 800 Euro übrig, wobei ich noch Miete zahlen muss. Ist das rechtlich korrekt?
2 Antworten
Wie lange wohnt ihr denn schon zusammen, stehst du alleine im Mietvertrag, was muss für die Warmmiete insgesamt gezahlt werden, was bekommst du von den 1600 € Brutto dann Netto auf dein Konto, musst du für deine Beschäftigung im Monat mehr als 70 € für berufsbedingt notwendige Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten ausgeben und wie kommst du zur Arbeit ?
Wenn du auch noch ein Auto hast und damit fahren musst, dann käme es darauf an was du für eine einfache Strecke an KM - pro Tag fahren musst, was du an KFZ - Haftpflicht pro Monat zahlen musst und ob du in angemessener Zeit ( ab 6 Stunden am Tag bis zu 2 1/2 Stunden für Hin - und Rückweg ) günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.
Würdet ihr nämlich noch kein Jahr zusammen wohnen, dann bildet ihr normalerweise im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), dann dürfte dein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden.
Geht man aber wie in deinem Fall von einer BG - aus, dann solltest du als Single ( nicht verheiratet ) bei Steuerklasse 1 und 1600 € Brutto nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 1190 € an Netto auf dein Konto bekommen.
Auf dein Brutto Erwerbseinkommen kannst du nach § 11 b SGB - ll schon einmal 100 € Grundfreibetrag vom Nettoeinkommen in Abzug bringen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen weitere 20 % an Freibetrag dazu und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag.
Da du auf min.1200 € Brutto kommst, hast du dann einen max.Freibetrag von derzeit 300 €, es blieben dann also von deinen ca.1190 € Netto max. um die 890 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig.
In einer BG - stünde euch dann derzeit min. jeweils 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.
Bei angenommen angemessenen 600 € KDU - kämen dann bei 2 Personen jeweils 300 € KDU - Kopfanteil dazu, dann würde der Bedarf bei min.jeweils 689 € pro Monat liegen.
Es blieben dann von deinen max.890 € anrechenbarem Nettoeinkommen und Abzug deines eigenen Bedarfs von angenommen min.689 € nur max.201 € zur Anrechnung auf den Bedarf der Freundin übrig.
Sie würde dann ohne eigenes Einkommen noch angenommen min.188 € für den Regelbedarf + die 300 € KDU - Kopfanteil bekommen müssen.
Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft, also musst du für sie aufkommen.