Habe ich Unterhalt Pflicht gemeinsame Wohnung mit Freundin?

2 Antworten

Wie lange wohnt ihr denn schon zusammen, stehst du alleine im Mietvertrag, was muss für die Warmmiete insgesamt gezahlt werden, was bekommst du von den 1600 € Brutto dann Netto auf dein Konto, musst du für deine Beschäftigung im Monat mehr als 70 € für berufsbedingt notwendige Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten ausgeben und wie kommst du zur Arbeit ?

Wenn du auch noch ein Auto hast und damit fahren musst, dann käme es darauf an was du für eine einfache Strecke an KM - pro Tag fahren musst, was du an KFZ - Haftpflicht pro Monat zahlen musst und ob du in angemessener Zeit ( ab 6 Stunden am Tag bis zu 2 1/2 Stunden für Hin - und Rückweg ) günstiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren könntest.

Würdet ihr nämlich noch kein Jahr zusammen wohnen, dann bildet ihr normalerweise im ersten Jahr nach dem Zusammenzug noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), dann dürfte dein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden.

Geht man aber wie in deinem Fall von einer BG - aus, dann solltest du als Single ( nicht verheiratet ) bei Steuerklasse 1 und 1600 € Brutto nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 1190 € an Netto auf dein Konto bekommen.

Auf dein Brutto Erwerbseinkommen kannst du nach § 11 b SGB - ll schon einmal 100 € Grundfreibetrag vom Nettoeinkommen in Abzug bringen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen weitere 20 % an Freibetrag dazu und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % an Freibetrag.

Da du auf min.1200 € Brutto kommst, hast du dann einen max.Freibetrag von derzeit 300 €, es blieben dann also von deinen ca.1190 € Netto max. um die 890 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen übrig.

In einer BG - stünde euch dann derzeit min. jeweils 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu der Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Bei angenommen angemessenen 600 € KDU - kämen dann bei 2 Personen jeweils 300 € KDU - Kopfanteil dazu, dann würde der Bedarf bei min.jeweils 689 € pro Monat liegen.

Es blieben dann von deinen max.890 € anrechenbarem Nettoeinkommen und Abzug deines eigenen Bedarfs von angenommen min.689 € nur max.201 € zur Anrechnung auf den Bedarf der Freundin übrig.

Sie würde dann ohne eigenes Einkommen noch angenommen min.188 € für den Regelbedarf + die 300 € KDU - Kopfanteil bekommen müssen.

Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft, also musst du für sie aufkommen.