Schriftlicher Vertrag über Telegram rechtskräftig?
Hey,
undzwar geht es um folgendes.
Ich habe Ende letzten Jahres meinen Rechner an die Eltern eines ehemaligen Gildenmitglieds verkauft die Chatverläufe dieser Kommunikation besitze ich noch.
In dem Verlauf wurde eigentlich alles erwähnt was in einem normalen Vertrag auch drin steht. Preis für den Gegenstand, Zahlungsweise, Zahlungszeiträume, private Adresse, Nachname und Name.
Einen Nachweis von der Post das das Paket von mir rausging habe ich ebenso.
Die erste Rate in höhe von 200€ hatte der Schuldner schon bezahlt mit Verwendungszweck Gaming Computer.
Seitdem schiebt er es immer wieder auf und sagt er kann nicht zahlen.
Habe ihm nun drei Monate Aufschub gewährt und wollte mit dieser Angelegenheit jetzt zu einem Anwalt gehen damit er seine Lektion lernt.
Gilt ein Chatverlauf in dieser Form als Beweis für einen Vertrag?
Wie hoch sind die Erfolgschancen wenn ich mit soetwas zu einem Anwalt gehen würde?
Wenn weitere Infos benötigt werden müssten bitte einfach Nachfragen.
Vielen Dank!
6 Antworten
Ein Kaufvertrag gilt auch, wenn er "nur" mündlich oder per Handschlag geschlossen wurde,
JEDE Form von Beweis ist da angebracht und ausreichend.
Vor allem, da die erste Rate gezahlt wurde und schon alleine deshalb eine Zustimmung zum Vertrag vorliegt.
Wenn deine Frau eine RS-Verscherung hast, bist du als Ehemann dort mit versichert. Die Frage ist, ob ihr Vertragsrecht eingeschlossen habt. Ein Anruf beim Versicherer ist aufschlussreich. Entweder ihr bekommt eine Deckungszusage oder aber ihr wisst, dass eure Erfolgsaussicht schlecht ist.
Meine Frau ist aber selber über ihre Mutter mitversichert ich glaube so weitgreifend ist das dann nicht. Könnten wir nicht angeben ich hätte den Rechner für meine Frau verkauft?
Nein, dann ist sie seit ihrer Heirat auch nicht mehr über die Mutter versichert.
Aber du kannst auch selbst einen Mahnbescheid ausstellen. Wird dem nicht widersprochen, kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken. Dieser "Titel" gilt dann 30 Jahre. Irgendwann ist bei dem Schuldner vielleicht doch was zu holen.
Okay super vielen Dank!
Welchen Weg müsste ich da denn gehen kenne mich bei soetwas leider garnicht aus.
Zum einen müsstest Du den Anwalt wohl selbst zahlen, das würde sich nicht rechnen.
Dann kommt es darauf an, ob er rechtskräftig in Verzug gesetzt wurde. Hier haben die Gerichte wohl unterschiedliche Auffassungen, wie da zu geschehen hat. Mach das also besser noch einmal. Schriftlich, Einwurfeinschreiben. Vorlagen findest Du im Netz. Wenn er dann nicht reagiert, dann lass (geht auch via Internet) einen Mahnbescheid an ihn raus. Kostet um die 30 Euro, das ist überschaubar. Und ab da wird es für ihn eng.
Aber:
Den Vertrag habe ich per Chatverlauf mit dem Sohn abgeschlossen.
Ist der Sohn denn schon 18? Wenn nicht .... :-(
Der Sohn ist um die Mitte 20.
Also erstmal noch ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung aufsetzen und ansonsten mit Mahnbescheid vorgehen?
Genau. Frist setzen nicht vergessen. Danach Mahnbescheid.
Die Frist hatte ich auch mehrfach im Chat angegeben diese belief sich auf den 03.04. Aber vermutlich lieber noch einmal schriftlich per Einschreiben um auf Nummer sicher zu gehen?
Vielen Dank und ein angenehmes Wochenende :)
Das ist eben die Frage, ob so eine Frist auch juristisch verbindlich ist. Gerade da wird oft gestritten vor Gericht. Mach es sattelfest, such Dir eine Vorlage im Netz, gib ihm 14 Tage Zeit und schreib rein, dass danach das gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt wird. Und wie gesagt EINWURFEINSCHREIBEN. Bei solchen Typen muss man mit allem rechnen.
Okay vielen Dank!
Habe ihm gestern noch ein Einwurfseinschreiben zugeschickt mit Zahlungsaufforderung zum 13.04 ab da sollte ich ja dann problemlos das Mahnverfahren einleiten können :)
Danke nochmal!
Viel Erfolg. Kannst ja bei Gelegenheit mal berichten.
Da für Kaufverträge dieser Art keine Formvorschrift besteht, ist der Vertrag natürlich wirksam zustandegekommen.
Der entsprechende Chatverlauf dürfte auch Beweiskraft haben.
Vielen Dank!
Dann hoffe ich das ich auf diesem Wege zum Erfolg komme :)
Viel Glück!
Nur wenn beim Schuldner nix zu holen ist, wirfst du dem schlechten Geld evtl. noch gutes hinterher...
Wie meinst du das? Er meinte er könne nichts groß Zahlen und hat deswegen auch keine Angst vor einem Anwalt. Muss er da wirklichs nichts befürchten?
Dann kann der Computer zurück verlangt werden.
... wenn er den noch hat.
Die Frage ob mir das überhaupt noch etwas bringen würde je nachdem wie mit dem Computer umgegangen wurde. Müsste ich die 200€ dann wieder zurückzahlen oder wie wäre das in diesem Fall?
Echt eine blöde Situation möchte aber jetzt auch nicht nachgeben vorallem weil er mich noch trotz meiner Gutmütigkeit beleidigt hat und verhöhnt. So jemand muss seine Lektion lernen bevor er das noch bei jemand anderem macht :/
Der Erfolg liegt bei 100 Prozent; durch die Zahlung des 1. Rate hat der Käufer den Kauf schließlich bestätigt!
Allerdings kannst du dir den Anwalt sparen und direkt das Mahnverfahren online bei deinem zuständigen Amtsgericht starten.
Okay das wäre natürlich noch einfacher.
Welche Schritte müsste ich da genau gehen?
Das gibt mir gerade sehr viel Hoffnung.
Mir geht es auch nicht um die 550€ die noch ausstehen sondern die Aroganz wie mir trotz meiner Gutmütigkeit entgegengebracht wird.
Habe mich extra nachts noch rangesetzt damit der Rechner noch vor Silvester da war und dann muss ich soetwas erdulden :/
Den Vertrag habe ich per Chatverlauf mit dem Sohn abgeschlossen.
Müsste der Sohn dann auch für seinen Vater haften obwohl der Vater die Rate überwiesen hat?
Für solch einen Kaufvertrag bedarf es nicht einer bestimmten Form, somit ist der gültig und der Chatverlauf ist durchaus als Beweis anzusehen.
Vielen Dank Hans!
Welche Schritte müsste ich denn nun gehen um diesen Fall erfolgreich unzusetzen? Habe bisher nie einen Rechtsstreit geführt und nur meine Frau ist Rechtsschutzversichert möchte keine unnötigen Kosten erzeugen. Was hätte der Schuldner denn im schlimmsten Fall zu befürchten da er meinte kannst gerne zum Anwalt gehen bei mir ist eh nichts zu holen also bekommst du auch nichts :/