Darf man nach 2 Jahren ein Tier zurückfordern, das man vor Jahren zurückgelassen hat?
Die ursprüngliche Eigentümerin (Freundin meines Bruders) hat die Katze bei ihrem Auszug aus unserem Elternhaus, wo sie einige Zeit mit meinem Bruder lebte, nicht mitgenommen, sondern bei meinen Eltern und mir gelassen. Die Mitz hat nun bereits zwei Jahre bei uns gewohnt. In dieser Zeit hat die Katze immer bei mir ihre Zeit verbracht und wir sind ein Herz und eine Seele geworden. Nun bin ich ebenfalls ausgezogen und habe die Katze mitgenommen. Man spürt richtig, wie unglaublich wohl sich die Mitz hier bei mir fühlt.
Nun fordert die Eigentümerin (sie hat die Katze vor Jahren von ihrem Ex-Freund geschenkt bekommen) die Katze zurück. Hat sie nach all der Zeit noch ein Besitzrecht an dem Tier? Sie hat niemals für Futter und Unterhalt gezahlt. Hat sie dadurch vielleicht ihr Recht an der Mitz verwirkt?
Wie kann ich im Sinne des Wohls der Katze dafür argumentieren, dass die Mitz bei mir bleiben darf?
4 Antworten
Dadurch, dass sie sich zwei Jahre nicht um die Katze gekümmert hat, und weder Futterkosten oder evt. Tierarztkosten bezahlt hat merkt man doch, dass ihr nicht viel an dem Tier liegen kann, und ihr bist ja bestimmt davon ausgegangen, das sie jetzt euch gehört. Ich würde es darauf ankommen lassen und sie behalten, denn wer weiß, ob sie ihre Meinung nicht wieder ändert, das arme Tier kann einem nur leid tun und ist auch keine Leihgabe.
Ich würde ihr für die 2 Jahre so viel Futter- und Pflegekosten entgegen rechnen, dass sie gerne auf die Katze verzichtet.
Glaube dass sie nach so langer Zeit kein Anrecht mehr auf die Katze hat. Da würde sie jedes Gericht auslachen.
Setz dich durch, denn bei der Ex von deinem Bruder, hätte es die Katze bestimmt nicht so gut. Wer sich so lange nicht darum kümmert.
Rechne ihr doch einfach mal vor, was sie Dir für diese Katze bezahlen müßte.
Eine Tierpension würde ihr etwa € 8,-- - 10,-- pro Tag für die Unterbringung abnehmen, da wären wir, bei einem Durchschnitt von € 9,--/Tag x 730 Tage schon bei gut € 650,--. Hinzu kommen die Futter-und Tierarztkosten, so daß sie also mindestens mit € 1.500,-- bis € 2.000,--dabei wäre.
Die meisten Halter, die sich so benehmen, wie die ehemalige Besitzerin, knicken ganz schnell ein, wenn es an ihre Brieftasche geht. Sollte sie wirklich darauf eingehen, was ich mir nicht vorstellen kann, dann sieh der ganzen Sache gelassen entgegen. Sie müßte sie herausklagen, den einfach so von Dir verlangen kann sie sie nicht. Ich bin ganz sicher, daß kein Richter ihr das Tier zusprechen würde, wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommen würde.
Ich weiß nicht wie es rechtlich aus sieht, aber du hast im Text schon guten Argumente genannt, weswegen du die Katze behalten solltest.