Unterhalt-Zwangsvollstreckung
Hallo an alle, ich würde gerne wissen, wie genau es vonstatten geht bei einer Zwangsvollstreckung bzgl. Kindesunterhalt. Vater zahlt nicht oder nur unregelmäßig. Mutter hat einen Titel. Jugendamt hat bereits mehrmals vorgeschlagen eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Wie genau wird da nun vorgegangen und wie lange dauert es, bis ich den Unterhalt bekomme? Was genau passiert mit dem Vater? Vielen Dank schonmal.
7 Antworten
Bei einer Zwangsvollstreckung wird versucht, jedes "Guthaben" zu Geld zu machen: Lohn- bzw. Gehaltspfändung, Kontopfändung (Spar-, Tagesgeldkonto, Wertpapierdepot). Sollte kein Bargeld zu holen sein, geht's unter Umständen auch an die Sachwerte wie KFZ, Gemälde u. a.
Dem Vater wird's wohl nicht ganz so gut ergehen. So eine Zwangsvollstreckung wirkt sich nämlich ziemlich negativ auf seine Schufa-Auskunft aus. Bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung kann es unter Umtständen auch geschehen, dass er seinen Job verliert (vor allem in der Finanzbranche kann das ein Kündigungsgrund sein). Sollte der Vater besonders "trickreich" sein, wird er sich sogar absichtlich kündigen lassen und wird sich bei der Jobsuche bewußt "dämlich" anstellen.
Es kommt darauf an, wie schnell der Gerichtsvollzieher an das Geld des Kindsveaters haerankommt. Wenn die Mutter Glück hat, wird sie schon in wenigen Wochen den ersten Unterhalt auf ihrem Konto haben; wenn sie Pech hat, wird sie überhaupt nichts sehen, weil der Vater über nicht genug Einkommen verfügt ( also unter dem Pfändungsfreibetrag liegt) und über kein Vermögen verfügt.
Die meisten Arbeitslosen bekommen nicht so viel Geld, dass davon noch etwas gepfändest werden könnte; der Pfändungsbeitrag liegt zur Zeit bei etwa € 950,--.
Sollte der Kindsvater tatsächlich über diesen Satz liegen, könnte eine Kontopfändung hilfreich sein. Bei Sachwerten wie KFZ oder Fernseher gibt es einen Selbstbehalt: Sollte es nicht gerade um ausgesprochen hochwertige Geräte handeln, wird der Gerichtsvollzieher nur einen "fruchtlosen Pfändungsversuch" vermelden können.
Zwar weiß ich ja nicht, wie die Mutter zum Kindsvater steht, aber vielleicht stehen beide noch in einem lockeren Kontakt zueinander und die Mutter kennt sich so ein wenig mit den finanziellen Möglichkeiten des Kindsvaters aus. Sollte die Mutter also den Eindruck haben, dass der Kindsvater beim besten Willen nicht zahlen kann (also nicht: nicht zahlen wollen), sollte sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und sich beraten lassen, was zu tun ist ... es nützt schließlich niemanden, wenn der Gerichtsvollzieher regelmäßig beim Kindsvater antanzt und immer wieder nur erfolglosen Verzug melden darf!
Mit dem Vater passiert gar nichts. Er bekommt nur weniger Geld ausbezahlt!
Der Unterhalt wird bereits im Lohnbüro bei der Abrechnung einbehalten.
Also eine reine Formsache, damit das Kind das bekommt, was ihm rechtmäßig zusteht!
Glaube mir, dass passiert häufiger als man es sich vorstellen kann...:-(
Ich sträube mich noch etwas davor den Schritt zu gehen. Bislang war ich immer zu gutmütig. Mußte zwar immer hinterher wegen dem Unterhalt, aber er kam dann auch oft. Nur bin ich drauf angewiesen und wenn er nie pünktlich da ist, habe ich dadurch Rückbuchungen und die kosten auch immer.
Geh den Weg! Manche Unterhaltsplichtige verstehen nur diese Sprache!
Und schließlich hast Du auch nix zu verschenken!
Alles Gute
Du musst den Gerichtsvollzieher über das Gericht beauftragen. Ein Anwalt hilft ggf dabei
ist der Kindsvater in Arbeit, werden zuerst sein Lohn und sein Bankkonto gepfändet.
Reicht das nicht, dann wird in das sog. unbewegliche Vermögen gepfändet.
Da kann es passieren, dass der teure Plasmafernseher weg kommt und gegen ein altes Röhrenteil getauscht wird, das große schicke Auto wird gegen ein kleines altes Töff getauscht (weil der mann das zum Arbeitsweg braucht)... und etliches anderes wie Kamera, DVD-Player etc wird direkt mitgenommen und versteigert.
Die so eingehenden Geldbeträge werden auf das Konto der Gläubigerin (Kindsmutter) überwiesen, sobald sie verfügbar sind.
Du musst über das Gericht die Forderung anklagen. Dann wird dem Kindesvater ein Gerichtsvollzieher vorbei geschickt der seine Zahlungsfähigkeit und Pfändungsmöglichkeiten überprüft. Wenn nichts zu holen ist, hast Du Pech. Wenn er nur nicht zahlen will obwohl er zahlen kann, wird bei ihm eine Lohn- und Gehaltspfändung durchgeführt. Da hat er dann keinen Einfluss drauf, denn das geht automatisch über seinen AG und Du bekommst das was Dir und dem Kind zusteht.
Wenn schon das JuAmt diesen Vorschlag macht, dann solltest du das auch tun.
Geh zu einem Gerichtsvollzieher. Mit einem sofort vollstreckbaren Titel kann der unmittelbar tätig werden. Solltest du noch irgend etwas brauchen, kann der dir auch genau sagen, wann, wo, wie du vorgehen musst.
Bei Kindsunterhalt sind die auch recht garstig und konsequent.
Der GV geht zu dem Kindsvater und pfändet alles in dessen Whg, was sinnvoll erscheint und was bringt.
Also wie ich das Jugendamt verstanden habe, kümmern die sich dann drum, so daß ich mich nicht um einen Gerichtsvollzieher oder ähnliches kümmern muß. Es wird wohl eine Lohnpfändung sein vom Arbeitslosengeld.
Der Kindsvater ist arbeitslos. Kann seine Frau dann belangt werden?