Unterhalt zahlen obwohl mir kein Ausbildungsvertrag vorgelegt wird?

9 Antworten

weil er "wieder" eine Ausbildung macht

Mich irritiert das "wieder"! Hat er denn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Im übrigen MUSS er nachweisen und das geht natürlich nur über die unaufgeforderte Vorlage des Ausbildungsvertrages, dass er tatsächlich einen Unterhaltsanspruch hat und somit bedürftig ist!

Außerdem würde seine Ausbildungsvergütung und auch das Kindergeld seinen Anspruch mindern. Es muss hier also noch eine genaue Berechnung erfolgen und dazu muss er natürlich auch seine Einnahmen offen legen.

Er muss also erst mal alle Nachweise erbringen. Er will ja was von Dir und nicht umgekehrt. Das kannst Du ihm genauso mitteilen.

Übrigen sind ab dem 18. Geburtstag "BEIDE" Eltern barunterhaltspflichtig - natürlich nur dann, wenn ein begründeter Anspruch besteht!

Alles Gute ;-)

Bei wiederholtem Falle muss man irgendwann kein Unterhalt mehr bezahlen, auch wenn die Person dann wieder erneut eine Ausbildung startet. !!!Denke ich!!!

Bevor du jedoch wieder zahlst, würde ich an deiner Stelle erst auf Nummer sicher gehen und nichts bezahlen wenn kein fester Ausbildungsvertrag besteht.

Deine Verdienstabrechnungen kannst du einbehalten und ggfl. deinen eigenen Anwalt den Unterhalt berechnen lassen. Für die Berechnung wird dein Anwalt den Ausbildungsvertrag deines Kindes benötigen. Zum Teil wird das Ausbildungsgehalt in die Unterhaltsberechnung einfließen.

Es kann jedoch sein, dass dein Kind einen Anwalt hat und dieser benötigt für seine Berechnung deine Verdienstbescheinigung. Vertraue niemals auf einen Anwalt der "Gegenseite"!

Wohnt dein Kind nicht mehr bei der Mutter, ist die Kindesmutter auch in der Unterhaltspflicht. Je nach Einkommen wird der Unterhalt zwischen den Eltern aufgeteilt.

Sie müssen hier die Auskunftserteilung vom Unterhaltsanspruch selbst unterscheiden.

Die Auskunft muß erteilt werden, soweit in den letzen 2 Jahren von Ihnen keine Auskunft über das Einkommen erteilt wurde.

Umgekehrt muß er natürlich auf Anforderung auch sein Einkommen, insbesondere das Ausbildungsentgeld, und falls das Kind volljährig das Einkommen des anderen Elternteils offenlegen, bevor Sie Unterhalt zahlen müssen. Ohne diese Information ist es ja Ihnen auch gar nicht möglich, zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht besteht. Allerdings muß der Unterhalt dann rückwirkend bis zu den Auskunftsverlangen des Sohnes gezahlt werden.

weil er wieder eine Ausbildung macht

Die Unterhaltspflicht besteht nur für die Ausbildung zu einem Berufe. D.h. der Unterhaltsberechtigte kann natürlich nicht endlos Ausbildungen beginnen und wieder abbrechen. Ein einmaliges Versagen / ein Wechsel ist in der Regel hinzunehmen, danach kommt es auf den Einzelfall an, wann der Anspruch verwirkt ist.

Hat er eine Ausbildung abgeschlossen ist in Aller Regel Ende mit Unterhalt, wenn er diese Ausbildung nicht fortsetzt. Eine Fortsetzung wäre z.B. bei einen Studium nach den Bachelor den Master dranzuhängen.

Wenn dein Sohn sich in einer Ausbildung befindet, kann er seinen eventuellen Anspruch auf Unterhalt, ggf. durch Nachweis eines Ausbildungsvertrages begründen. Befindet er sich nicht in einer Ausbildung gelingt ihm dieser Nachweis nicht.

Auch ohne Begründung kann man alles fordern, ob die Forderung berechtigt ist steht auf einem anderen Blatt. Ohne Ausbildungsnachweis gibt es erst mal keinen Unterhalt.

Deine Frage ist sehr ungenau gestellt.

Warum beginnt Dein Sohn wieder eine Ausbildung? Was war seine 1. Ausbildung? Wie alt ist Dein Sohn?

Erkundige Dich erst einmal, warum eine neue Ausbildung erforderlich ist und lasse Dir alle Unterlagen vorlegen.

Danach kann erst über eventuelle Unterhaltszahlungen nachgedacht werden.

Christa1959 
Beitragsersteller
 07.03.2018, 11:14

Die erste Ausbildung würde nach einem Jahr vom Arbeitgeber gekündigt...dann hat er erstmal nichts gemacht..dann hat er gejobbt und nun hat er wohl wieder eine Ausbildung begonnen über die er mich nur mündlich in Kenntnis gesetzt hat..dann hätte ich ein Brief im Briefkasten ohne Briefmarke (also selbst eingeworfen)in dem er mich auffordert ihm meine Verdienstbescheinigung zu schicken....er ist fast 22 Jahre alt, lebt beider Mutter die nie gearbeitet hat...ich habe immer Unterhalt gezahlt, möchte es aber nicht ohne Nachweise und schon gar nicht werde ich meine Unnterlagen an in privat schicken....

Kuestenflieger  07.03.2018, 11:37
@Christa1959

Gehässig, ja!

Der feine Herr will nur an ihr Geld , diese " Ausbildung" steht er sicher auch nicht durch - bringt ja kein Spass! Nehme mal Kontakt zum möglichen Betrieb auf ! Ist das überhaupt machbar für den Herren?

kevin1905  07.03.2018, 12:09
@Christa1959
Die erste Ausbildung würde nach einem Jahr vom Arbeitgeber gekündigt

Das muss ja verhaltensbedingt gewesen sein, denn eine ordentliche Kündigung eines Azubis ist nicht möglich.

Aktuell würde ich sagen besteht keine Pflicht Unterhalt zu leisten.

IQSofia  07.03.2018, 11:18

Du bist erst mal nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet bis Dir der Nachweis über die Ausbildung vorliegt. Du solltest auch darauf bestehen, dass Dir nachgewiesen wird, ob diese Ausbildung auch durchgezogen wird. Es geht nicht, dass jemand für jeden Versuch einer Ausbildung weiter Unterhalt verlangt. Wird auch diese abgebrochen bist Du zu gar nichts mehr verpflichtet, erst recht nicht dazu, Dein Einkommen offen zu legen.