Unterhalt 26-Jähriger Sohn?
Servus, hier mein Fall : Es geht um die Frage, ob meine Eltern in 2 Jahren beim Bachelorabschluss noch für den Master zahlen müssrn oder nicht.
Profil:
2017: Abitur mit 20 (mit 7 eingeschult)
2017-2019: 4 Semester Jura/Jus in Österreich studiert, dann abgebrochen. In der Zwischenzeit hatte ich mich auf Fh Studien beworben, bin aber einmal nur auf der Warteliste gewesen.
2019-20: vergebliche Arbeitssuche/Studiensuche (Wie gesagt, Wartelistenplatz Fh)
2020-2023: Fh Bachelorstudium in Österreich. (2023 werde ich 26..)
Ab 2023: Fh Masterstudium (Müssen Eltern noch zahlen für Unterhalt?)
Beste Grüße
3 Antworten
Schwierig zu beantworten... Normalerweise ist der Master als Weiterbildung zu bewerten und damit ist man unterhaltsberechtigt. Zumindest in D.
Auf der anderen Seite ist der Abbruch nach 4 Semestern in vielen Fällen schon ein KO Kriterium, wenn es darum geht den Anspruch aufrecht zu erhalten.
Als Richtlinie gilt: In jedem Semester muss die Hälfte der sogenannten ECTS-Punkte erreicht werden, die durchschnittliche Studiendauer darf insgesamt nicht überschritten werden (außer aus gerechtfertigten Gründen wie etwa Schwangerschaft oder Krankheit). Auch ein einmaliger Studienwechsel in den ersten beiden Semestern wird von der Rechtsprechung toleriert. Bei einem späteren Wechsel verkürzt sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs für das neue Studium entsprechend.
Dazu weiter:
Sofern die durchschnittliche Studiendauer nicht schon beim Bachelorstudium deutlich überschritten wurde, besteht auch für ein anschließendes Masterstudium ein Unterhaltsanspruch.
Wie das Ganze sich also bei dir darstellt, wird dir wohl nur ein Anwalt für Familienrecht beantworten können oder am Ende das Gericht.
Ggf. ist es auch von Interesse, wie das Ganze mal mit den Eltern besprochen wurde und ob an dir uneingeschränkte Unterstützung zugesagt hat nach dem Abbruch.
Wie gesagt: definitiv bejahen würde ich den Anspruch jetzt nicht.
Das kommt auf den Studiengang an, es gibt da einige Sonderfälle.
Der Abbruch nach 4 Semestern des Erststudiums kann auch zu Problemen führen.
Das kann dir nur ein Anwalt sicher sagen der sich in der Materie auskennt.
Alles klar, werde mich beraten lassen danke!!
da du bereits eine ausbildung abgebrochen hast und jahrelang nur rumgedaddelt, kannst du dich selbst finanzieren. deine eltern sind schon lange raus aus der sache
Wieso rumgedaddelt? Ein Studienabbruch wird doch drin sein 🤔
nein
sonst noch welche Meinungen hier?
ja geh arbeiten und lern endlich dich selbst zu finanzieren
Kann dir gerne noch n paar Infos geben.
Das mit den 4 Semestern hab ich mir auch gedacht.. allerdings betreibe ich das neue Studium mit großem Ehrgeiz und gehörde zu den besten Studenten auf der Fh. Notenschnitt < 1,5.
Ja ich werde mich da definitiv anwaltlich beraten lassen. Habe schon das Gefühl, dass sie mir nen Master noch schulden.