Wozu braucht mein Ex-Mann den Ausbildungsvertrag unseres Sohnes?
Ich bin seit 8 Jahren geschieden. Für meinen 15-jährigen und 12-jährigen Sohn habe ich von meinem Ex-Mann zusammen 340€ Unterhalt bekommen. Der Betrag (MIndestbetrag) wurde vom Gericht und dem Arbeitsamt (Unterhaltskasse) festgesetzt. Nun hat mein 15-jähriger Sohn ab August diesen Jahres einen Ausbildungsplatz. Und mein Ex-Mann verlangt nun das Original des Ausbildungsvertrags zur Vorlage bei irgendwelchen Ämtern. Es ginge um Geld. Mehr wollte er unserem Sohn nicht erzählen. Müssen wir ihm den Vertrag aushändigen? Wozu könnte er diesen brauchen?
12 Antworten
Wenn der Sohn in Ausbildung geht verringert sich der Unterhaltsbetrag des Vaters an den Sohn. Die Ausbildungsvergütung wird je zur Hälfte auf den Bar-und den Naturalunterhalt angerechnet,solange der Sohn minderjährig ist. Nach volljährigkeit wird die Ausbildungsvergütung voll abzügl. 90 Euro angerechnet und das ganze Kindergeld, das heißt das der vater jetzt weniger Unterhalt zahlen muss.Bei Minderjährige wird weiterhin das hälftige kindergeld abgezogen Um zu wissen, was er noch zahlen muss, braucht er den Ausbildungsvertrag
So darfst du nicht rechnen!
Gerechnet wird wie folgt:
Mindestkindesunterhalt (334,-) - (Ausbildungsvergütung - 90) / 2 = Zahlbetrag.
Die Ausbildungsvergütung wird in brutto oder netto abgezogen? Denn brutto würde er 699 euro verdienen.
In netto
sag ich doch
Der Ausbildungsvertrag dient der Berechnung des Unterhaltes.
Jedoch zahlt der Vater bereits einen Mangelbetrag.
Der Mindestkindesunterhalt beträgt für ein Kind ab 12, 334,-€. Das bedeutet, jeder Euro, den der Vater weniger für das eine Kind zahlen muss, steht dann für den Unterhalt des anderen Kindes zur Verfügung.
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Das heißt, der Zahlbetrag, den du vom Vater erhälst muss gleich bleiben, es sei denn, er hat noch weitere Kinder.
Dann würde der bei dem einen Kind gesparte Unterhalt auf die anderen unterhaltsberechtigten Kinder gleichmäßig aufgeteilt.
vollkommen egal, wofür er ihn braucht - der Sohn ist minderjährig, der Vater hat wahrscheinlich Sorgerecht - er hat ein RECHT darauf, eine Kopie zu bekommen
Original würde ich niemals rausrücken, ne beglaubigte Kopie tuts auch. Bei den "Ämtern"
Lasst eine beglaubigte Kopie erstellen (Geht in jedem Amt, teilweise auch in der Schule) und schickt dem Vater diese.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bei 170€ Unterhalt wird dann bestimmt nichts mehr übrigbleiben, wenn die Ausbildungsvergütung angerechnet wird. So weiß ich wenigstens was auf mich zu kommt.