Unterhalt während warten auf studium?
Hallo, ich wollte fragen, wenn ich mich jetzt für ein Studium im nächsten Jahr April bewerbe und den Platz bekommen sollte. Bekomme ich noch Unterhalt und dem Zeitraum zwischen Studium und Schule?
6 Antworten
Wenn der Übergangszeitraum zu lange ist, dann wirst Du keinen Anspruch haben, dann musst Du sehen das Du deinen Lebensunterhalt bis zum Beginn des Studiums durch eigenes Einkommen sicherst.
Siehe auch die Antwort und Kommentar von @ Kessie 1 !
Wenn Du dich z.B.bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend meldest, sollte weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen, dass bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres.
Wenn es sich um eine angemessene Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handeln würde, dann hättest du einen Unterhaltsanspruch. So allerdings nicht. Es sei denn, das Studium wird nur zum Sommersemester angeboten. Da gab es mal irgendein Urteil zu. Müsste ich raussuchen.
Für das Studium nachher ist übrigens vorrangig BAföG zu beantragen und erst dann wird die Unterhaltspflicht der Eltern nach BGB greifen.
In der sogenannten Orientierungsphase kann es allerdings auch dazu kommen, dass, je nach Zumutbarkeit für deine Eltern, von dir erwartet werden kann, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreitest bis zum Studium. Es gibt da aber auch keine starren Fristen für die Orientierungsphase. Eigentlich sagt man: Übergang zwischen Schule und Studium sollten um die 3 - 5 Monate liegen. Aber wenn man hier krank wird, das Studium erst im Frühjahr beginnen kann, dann kann es schon wieder anders aussehen.
Wie so vieles beim Unterhalt: Einzelfallentscheidung.
Dem Kind wird eine Orientierungsphase zugestanden, um ihm die Entscheidung für einen Beruf zu erleichtern, die Suche nach einem Ausbildungsplatz zu ermöglichen (BGHR NJW 01 Seite 2170). Die Zeitspanne für eine Orientierungsphase wird im Rahmen der Rechtsprechung je nach den Umständen des Einzelfalles festgelegt, wobei es auf Alter, Entwicklungsstand sowie die gesamten Lebensumstände des Kindes und in diesem Zusammenhang auch auf eine eventuelle Belastungssituation im Elternhaus ankommt. Es werden hier Zeiträume von 3 Monaten bis zu 3 Jahren angenommen.
Auch bis zum Studienbeginn kann es ja sein, dass ein zwingend vorgeschriebenes Praktikum zu absolvieren ist. Auch da besteht eine Unterhaltspflicht seitens der Eltern.
Nein. Man kann von Dir verlangen dass Du in der Zwischenzeit Deinen Lebensunterhalt durch irgendeinen Job selbst verdienst. Fürs "Rumsitzen" bekommt man keinen Unterhalt.
Wenn das Studium zum Wintersemester hätte anfangen können und man sich nicht beworben hatte, darf der Unterhalt bis zum Start eingestellt werden. Hattest du dich zum Wintersemester beworben und wurdest nicht angenommen oder fängt dieser Studiengang immer nur im Sommer an, dann bist du weiter unterhaltsberechtigt ;)
1.) Für ein Studium im nächsten Jahr kannst du dich jetzt noch gar nicht bewerben.
2.) Warum willst du nicht schon dieses Jahr mit dem Studium beginnen?
3.) Was für einen Unterhalt meinst du? Unterhalt von deinen Eltern?
1.) Die Bewerbungsfrist für's Sommersemester 2023, das im April 2023 beginnt, ist erst im nächsten Winter.
2.) Wenn man im Frühjahr/Sommer Abi macht, dann beginnt man normalerweise im Herbst - also im Wintersemester desselben Jahres - mit dem Studium. Das ist nicht kurzfristig, sondern ganz normal. Warum willst du extra noch ein halbes Jahr Pause einschieben?
Wenn du direkt im Wintersemester mit dem Studium beginnst, dann ist Kindergeld und Unterhalt auf jeden Fall sicher.
1. Ich mache mein fachabi dieses Jahr und bewerbe mich dann sobald ich mein Zeugnis habe für das nächste Jahr
2. Weil ich meinen Abschluss jetzt erst noch mache und die Anmeldung dann zu kurzfristig wäre
3. Unterhalt von meinem leiblichen Vater