AOK will 178 Euro für einen Monat?
Guten Tag,
undzwar kam heute von der AOK ein Feststellungs- und Leistungsbescheid rein, die von mir 178 Euro für den Zeitraum 01.09-30.09 verlangen. Das war der Monat, zwischen Fachabi und Studium. Nun die Frage, warum ich 178 Euro für diesen Monat zahlen muss. Ab dem 1.10, wo mein Studium begann, war ich dann in einer Familienversicherung und während des Fachabis war ich bei meiner Mutter versichert.
10 Antworten
nachgehender Leistungsanspruch gilt nur zwischen 2 sozialversicherungspflichtigen Tatbeständen. das wäre zum Beispiel zwischen 2 sv-pflichtigen Beschäftigungen oder zwischen Beschäftigung und ALG1/2.
beides liegt bei dir nicht vor. greift also bei dir nicht.
zwischen Fachabi und Beginn Studium warst du schon 23 und hast damit auch keinen Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. da gibt es auch keine Übergangszeiten wie z.B. im Kindergeldrecht.
da in Deutschland Versicherungspflicht gilt, musst du dich deshalb in diesem Lückenmonat selbst versichern und die Beiträge auch entsprechend selbst zahlen. du bist bei dem Betrag bereits in der Mindeststufe. d.h. günstiger gehts nicht mehr.
du kannst die Kasse um Ratenzahlung bitten. 2 Raten oder ggf. 3 sind bestimmt drin, wenn du es nicht sofort zahlen kannst.
Das Alter ist uns leider nicht bekannt - doch, habe es gerade gelesen ;-)
Und du warst aber wohl nicht ab 1.9. In ner Versicherung. Deshalb musst du diese freiwillige Versicherung nehmen u den Beitrag von 178 euro zahlen für diesen einen Monat.
Zwischen 2 Jobs gibts ggf 4 Wochen Kulanz, frag doch bei der KK msl nach, wieso das bei Dir nicht gilt.
Ggf gibt es eben wirklich 1Monat Lücke.
Da muss man sich freiwillig pflichtversichern (guter Ausdruck, ja)
Zweimal falsch! Die Nachversicherungszeit zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten beträgt 1 Monat (nicht 4 Wochen), außerdem ist Fachabitur kein „Job“.
Wenn das 23. LJ bereits vollendet war, endet die Familienversicherung mit dem Abi und kann erst wieder ab Beginn des Studiums eingeräumt werden (bis zum 25. LJ. In der Zwischenzeit wird die freiwillige Mitgliedschaft nach § 188 SGB V eingerichtet - das ist völlig korrekt.
in dem Monat warst halt nicht versichert - da jeder in einer KV sein muss, so ist der Betrag noch günstig
Ab dem 1.10, wo mein Studium begann, war ich dann in einer Familienversicherung...
Hi 1 wo du doch alles weißt,
warum haben deine Eltern die kostenlose Familienversicherung nicht bereits ab dem 1.9. beantragt - dann wäre auch dieser Monat mit der kostenlosen Familienversicherung abgedeckt - geht auch rückwirkend zu beantragen, falls du noch keine 25 Jahre damals warst und kein Einkommen über 435€ mtl. in 2018 bzw. 450€ beim Minijob hattest???
Gruß siola55