Unterhalt während Bewerbungsphase (Studium)?

4 Antworten

Für die Übergangszeit besteht ein Unterhaltsanspruch. Allerdings dann nicht mehr, wenn du erst im nächsten Wintersemester (also 2021/2022) einen Platz bekommst.

Bekommst du allerdings das Ablehnungsschreiben, dann ist mit dem Unterhalt ab dem darauf folgenden Monat Schluss.

Zudem muss natürlich auch erstmal die generelle Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft werden. Denn nach der Schule befindest du dich auf Rang 4 im Unterhaltsrecht. Also solltest du deine Ansprüche prüfen lassen. Wenn du unter 21 bist, dann hilft dabei gerne das Jugendamt.

Unterhalt müsste zudem nur dann nachgezahlt werden, wenn du bereits jetzt de Einkommensbelege der Eltern abforderst. Du solltest dich also nun schleunigst darum kümmern, bevor dieser Monat zu Ende geht. Es sei denn, du hattest diesen Monat noch Anspruch wegen des Schulbesuches.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:44

Also verstehe ich das richtig. Also ich hab bis zum 31.7 Anspruch auf Unterhalt gehabt. Habe mich nun beworben und die "Entscheidung" kommt erst Ende August. Heißt das, dass ich angeben kann, dass ich mich beworben hab und Gehalt bis min. August erhalte? Bei Erhalt des Platzes würde dann ja weiter gezahlt werden, wenn nicht, dann müsste ich mich für September, bis Studien Beginn selbst unterhalten richtig?

Kessie1  29.07.2020, 22:39
@gamestar4124

Ja und nein...

Zuerst muss natürlich erstmal die Höhe des Unterhaltes ermittelt werden, bzw. die Leistungsfähigkeit der Eltern generell geklärt werden. Und vor Unterhalt wäre dann zum Studium BAföG zu beantragen. Würde also jetzt im August der Ablehnungsbescheid kommen, dann würde es bedeutet (falls nicht noch Alternativbewerbungen ausstehen), dass nur noch im August gezahlt werden muss (wenn leistungsfähig). Kommt die Zusage für den Studienbeginn im Oktober, dann wäre August und September zu zahlen und dann ggf. weiterhin, je nach BAföG Bescheid.

Also ich würde jetzt erstmal schnellstens den Eltern mitteilen, dass du dich beworben hast für ein Studienplatz und ihnen die nächsten Tage dann den BAföG Antrag gibst, weil ja ab Studienbeginn BAföG vorrangig ist und sie mögen dann bitte ihre Einkommensbelege vorlegen, damit man errechnen kann, was noch im August zu zahlen ist und schon mal abschätzen kann, ob BAföG überhaupt ein Thema ist.

Wohnst du noch Zuhause? Falls nicht, dann wäre der Unterhaltsanspruch pauschal mit 860 Euro zu bedienen inkl. Kindergeld - Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Hallo,

bis zum Beginn des Studiums ist es Ihnen leider zuzumuten sich selbst zu unterhalten, also sich bis Studienbeginn eine Arbeit zu suchen.

Wenn Sie allerdings einen Studienplatz bekommen, so haben Sie nach § 1610 II BGB einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn Sie die Bestätigungen nicht zeitnah beibringen, dann hat der Unterhaltsverpflichtete zwar einen Anspruch auf Zurückbehaltung des Unterhalts. Sobald aber die Belege vorgelegt werden muss nachgezahlt werden.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:45

Wie sieht das im bewerbungszeitraum aus? Der bewerbungszeitraum geht leider 1 Monat über die Schul Bestätigung

unterhalt steht dir nur zu, wenn du in ausbildung oder schule/studium bist. wenn du irgendwann wieder im studium oder ausbildung bist, kannst du an deine eltern wieder unterhaltsansprüche stellen. bis dahin wirst du dich durch arbeit selbst unterhalten müssen.

Für die übliche Bewerbungsphase bis zum nächstmöglichen Studienbeginn steht Dir Unterhalt zu. Für das Studium natürlich auch. Solltest Du dagegen nicht studieren (weil Du z.B. keinen Studienplatz bekommen hast), musst Du für Deinen Lebensunterhalt selber aufkommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
gamestar4124 
Beitragsersteller
 29.07.2020, 21:46

Wie sieht es in der Bewerbungszeit aus? Da ich da ja nicht weiß was passiert und die Bewerbungszeit 1 Monat über der Schulbestätigung hinaus.

Roland Sperling  30.07.2020, 15:45
@gamestar4124

bei Bewerbungen ist es ja immer so, dass man nicht weiß, was herauskommt. Für die normale Bewerbungs- und Vorbereitungszeit zwischen Ende der Schule und Beginn des nächsten Semesters hat man einen Unterhaltsanspruch. Denn man soll sich n dieser zeit ja auf das (geplante) Studium vorbereiten, und nicht irgendeiner Erwerbsarbeit nachgehen.

gamestar4124 
Beitragsersteller
 01.08.2020, 17:58
@Roland Sperling

Wenn man unterhalt in der Bewerbungszeit bekommen hat, aber nicht angenommen wurde für dieses Semester, dann muss man diesen Unterhalt nicht zurückzahlen oder?